Nachtwächter.

[68] Nachtwächter betriegen 1) wenn sie, da sie an der Ecken der Gasse die Stunden ausschreyen sollten, solche nach Mitternacht mitten in der Gasse ausruffen und dadurch einen Schrey erspahren. 2) Wenn sie nach Mitternacht gantze Gassen, welche nicht allzu gangbar, übergehen. 3) Wenn sie, da sie, wie an manchen Orten gebräuchlich, die Herrschafftlichen Frohn-Dienste thun müssen, derselben liederlich abwarten, und nicht wie es sich gebühret, verrichten.


Mittel: Wo dergleichen von ihnen begangen wird, daß man sie darüber mit Straff ansehe, oder bey weitern Erfolg gar vom Dienst setze.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 68.
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