[80] Registratores und Cantzlisten.

Registratores und Cantzlisten betriegen 1) Wenn sie die eingekommene Schreiben in denen Registrandis nur obenhin vortragen, auch wohl kaum das petium, zumahlen wenn es verschiedene capita in sich enthält, recht fassen, dahero es öffters zu geschehen pfleget, daß nur auf eines resolviret, das nöthigste aber gar übergangen wird. 2) Wenn sie Sachen, da periculum in mora ist, vorzutragen verzögern und hierdurch supplicirenden Theil einen unwiderbringlichen Schaden, den andern Theil aber Nutzen, sich dargegen zu regen, zuziehen. 3) Wenn sie trockene und allzu kurtze Protocolla oder Registraturen, daraus kaum ein richtiger Sensus zu nehmen ist, führen und dadurch zu fernern disputat Anlaß geben. 4) Wenn sie alte schon reponirte Acta, die man ietzo höchst nöthig hat, aufzusuchen sich weigern, mit dem Vorgeben, daß sie dieselben nicht finden könnten, auch solche nicht ehender heraus geben biß man ihre geringe Mühe übermäßig belohnet. 5) Wenn sie die Urthels-Abschrifften, zumahlen bey solchen Partheyen, die mit der Zahlung nicht so gleich aufzukommen vermögen, so lange verzögern, biß die fatalia fast zu Ende gehen. 6) Wenn sie beym rechtlichen Nachschreiben, bloß ihrer[80] angewöhnten commodité wegen, unter erdichteten prætext, die Advocaten von einer Zeit zur andern abweisen und die Proceße solchergestalt verlängern. 7) Wenn sie die rechtlichen Sätze oder rotulos so weitläufftig, daß öffters auf einer Zeile nicht mehr als ein Wort zu stehen kommt, schreiben. 8) Wenn sie nur in denen Sachen, wovon sie prompte Bezahlung zu hoffen, das rechtliche Nachschreiben befördern, hingegen anderer Leute Proceße, welche aus Unvermögenheit nicht so gleich befriedigen können, gar liegen lassen.


Mittel: Daß man hiezu niemand annehme / von dessen unermüdeten Fleiß / Geschicklichkeit / nöthigen Studiis und Bereitwilligkeit / jederman aufrichtig zu dienen / man nicht versichert sey / hingegen diejenigen /welche nur auf Interesse sehen oder nach Brod schreiben / abweise und removire.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 80-81.
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