Weißgerber.

[106] Weißgerber betriegen 1) Wenn sie fremden Leuten die Felle, die sie ihnen zu guter Arbeit behändigen, vertauschen und hernachmahls schlimmere wiedergeben, als ihnen zu Handen anvertrauet worden. 2) Wenn sie denen zumahl schlechten Leuten, die es nicht verstehen, ein paar Felle so nicht mehr als 16. ggl. vor 1. Rthl. und wohl höher verkauffen. 3) Wenn sie altes Geiß- oder Ziegen-Leder vor Bock-Leder ausgeben, ja wohl gar zuweilen[106] Schaaf-Leder vor Ziegen-Leder. 4) Wenn sie die Schnitte in dem Leder also zu zunehen wissen, daß man es kaum mercken kan, und sich dabey so vermessen, es sey kein Schnitt darinnen, wenn man aber nachgehends damit zum Schneider kommt, so lehret es die Erfahrung allzu wohl. 5) Wenn sie die Felle falsch legen, das breite heraus und das schmale hinein; wenn man dieselbe kauffen will, so geschwinde hin und her werffen, daß der Käuffer den Betrug nicht mercket, mit der theuern Versicherung, es wäre kein Stücklein daran gesetzet, nachmahls aber, wenn ein paar Hosen oder sonst etwas daraus gemacht werden soll, die Erfahrung ein anders lehret. 6) Wenn sie die Felle zu lang in der Peitz liegen lassen, daß das Leder mürbe wird und darnach nicht lange hält, oder in der Arbeit das Leder zu tieff schaben, daß es an manchen Ort sehr dünne wird. Item wenn sie das Fisch-Schmaltz nicht recht ausarbeiten, davon das Leder sehr ungeschlacht wird.


[107] Mittel: Siehe wie bey denen Gerbern im Haupt-Theil.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 106-108.
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