Wintzer oder Wein-Gärtner.

[108] Wintzer oder Wein-Gärtner betriegen 1) Wenn sie die eingelegten Fächser oder auch wohl gantze, zumahlen rare Wein-Stöcke ausheben und solche entweder in ihre eigene Weinberge setzen, oder an andere Leute verkauffen. 2) Wenn sie bey Brachen und Hacken derer Weinberge entweder gar zu tief in die Erde hauen und damit die Wurtzeln von denen Wein-Stöcken beschädigen, oder die Erde allzuseicht aufhauen und nur umscharren, daß also der Regen so bald nicht durchdringen und die Stöcke leichtlich verderben, sie aber ihre Mühe dabey ersparen können. 3) Wenn sie die Wein-Reben zu seicht oder zu tief, zu bald oder langsam decken und raumen, daß solche leichtlich erfrieren oder sonsten in der Erde verderben müssen, oder auch allzu sehr beschneiden, dahero sie nicht viel Trauben tragen können. 4) Wenn sie, weil sie in denen Weinbergen worinnen sie arbeiten,[108] alle Gelegenheit wissen, bey Nacht-Zeit die Trauben und andere Früchte, auch wohl bey Tage, wenn sie arbeiten, stehlen, abtragen oder durch die ihrigen abtragen lassen. 5) Wenn sie beym Keltern die Trauben nicht gnugsam zerhauen, noch die Kelter sattsam zuziehen, daß also viel Most in der Trester bleiben muß. 6) Wenn sie bey den Keltern etliche Maas von dem Most wieder des Eigenthums-Herrn Wissen und Willen, entweder verschencken oder verkauffen.


Mittel: 1) Daß sich ein Herr des Weinberges um treue Arbeiter umsehe und wo er weiß, daß er von einem hintergangen werde, denselben abschaffe. 2) Daß er auf die Arbeiter entweder selbst oder durch die Seinigen bey aller Arbeit in Weinberg und auch beym Keltern, wohl acht habe, und sich selbst einer gründlichen Wissenschafft den Weinberg zu bauen, befleißige, damit er nicht so leichtlich von Arbeitern möge betrogen werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 108-109.
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