[212] Es haben oft zugleich der Leser und der Dichter,
Und auch der Criticus kein zuverlässig Ohr.
So lud vor einen tauben Richter
Ein Tauber einen Tauben vor.
Der Kläger sagt': Auf meinem Felde
Hat er dem Wilde nachgehetzt.
Beklagter: Nein; von seinem Gelde
War längst das Drittheil abgesetzt.
Der Richter sprach: Das Recht der Ehen
Bleibt heilig, alt und allgemein.
Es soll die Heirath vor sich gehen,
Und ich will bei der Hochzeit sein!