(CXCVII.)
Die Ladung in den Thal Josaphat.

[357] Er. Rabalais vergleicht das Rechten mit dem Würffelspiel / sagend / daß der Außgang einer schwebenden Rechtsache ja so ungewiß / als eines solchen Glückspiels, dann ob gleich die Sache gut / kan sie doch vernachtheilt werden / durch die so darunter handlen / als da sind Schreiber / Sachwalter / Schrifftsteller / und mangelt es auch zu Zeiten an dem Richter. Was Sorg / Mühe / Unkosten / Neid / Feindschafft / Wortstreit / etc. Darbey erfahren alle die ihre Händel außeinander treiben sehen / wie der Schuster das Leder mit Zähnen außeinander dehnet / damit er so viel mehr Schuhe darauß machen möge / ich wil sagen / damit die Schreibgenessen so viel[357] mehr nutzen haben können; deßwegen räht besagter Rabalais / man soll darum würffeln / warum man rechtet / so werde man mit ringerer Mühe darvon kommen / und ja so gutes Recht erlangen / als von / und durch so ungerechte Leute.

2. Wann nun eine gute Sache verlohren / und man sich auf keinen Oberrichter beruffen kan (also nennet Herr Lutherus das appelliren) oder mit unbillichen Leuten zu thun hat / wie Jacob mit Laban / der ihm den Lohn so oft geändert / so schreiet man zu dem obersten Richter in Himmel und auf Erden / wie besagter Jacob gethan / sprechend: Der Gott Abraham sey Richter unter uns. Und Sara sagte zu ihrer Magd: Der Herr richte zwischen mir und dir. 1. Mos. 16/11/13. 1. Mos. 31/43. Also sagte David / da ihn Saul verfolgte: Der Herr sey Richter zwischen mir und dir / und räche mich. 1. Sam. 24/13. Jojada konte bey dem König Joas kein Recht erlangen / sagte deßwegen: Der Herr sehe und richte es / 2. Chro. 24. 23. welches auch hernach geschehen / v. 24.

3. In dem N. Testament vermahnet der Herr Christus (Matth. 18. 15.) zu der Versöhnlichkeit / sagend: Sündigt dein Bruder an dir / (hat er dich mit Worten oder Wercken beleidigt) so gehe hin / und straff ihn zwischen dir / und ihm allein (in geheim / daß es niemand höre / und er also sich für niemand scheue / dir sein Unrecht abzubitten) höret er dich / (bekennet seine Schuld / und bittet um Vergebung) so hast du deinen Bruder gewonnen. Dieses findet statt bey Privat-Händeln / welche in geheim geschehen / und solcher Gestalt Schrifftlich oder Mündlich beygeleget werden können / und zwar mündlich so viel besser / weil man inständig straffen / vermahnen / antworten / und der Sachen Beschaffenheit außtragen kan / welches sich in einem Brief / so wol nicht verrichten lässet / und gehet diese Bestraffung da hinauß / daß man es dem Beleidiger auf sein Gewissen giebet.

4. Dieses nennen die Rechtsgelehrten Denunciationem Evangelicam, als zum Exempel: Ich hab ein Pferd / und mein Nachbar sagt / daß dieses Pferd sein gewesen / und ihm entwendet worden / ich hab es aber von einem Fremden gekaufft.[358] Der Richter legt mir die Widerstattung deß Pferdes auf / so gib ich es zwar meinem Nachbarn / jedoch mit dem Anhang / daß er es soll mit Beschwerung seines Gewissens (welches er auch durch einen und andern Freund kan erinnert werden) annehmen / welches ihm sagen werde / daß dieses nit sein Pferd / sondern ein andres / welches dem seinen gleich seyn möge / etc.

5. Wann nun das Urtheil Leib und Leben betrifft / so pflegen die Unschuldigen zu Zeiten ihre Richter / oder Ankläger / in den Thal Josaphat zu laden / oder für den Richterstul GOttes erscheinen heissen / wie hiervon hiebe vor und in dem Schauplatz jämmerlicher Mordgeschichte gehandelt.

6. Das Blut deß gerechten Abels schreyet zu GOtt (1. Mos. 4.) die Wittben schreien zu Gott / und Er erhöret sie und hilfft ihnen / daß auch nit die Straffe der Ungerechtigkeit über einen / sondern über ein gantzes Land und ein gantzes Volck außschläget. Wann der ungerechte Richter [Luc. 18/2/3 4. 2. Mos. 22. 22. 23.] die beschwerlich klagende Wittib gerettet / wie solte dann Gott der gerechte Richter nicht retten / und zwar bald / dann auch mit dem Verzug der Gerechtigkeit / grosse Ungerechtigkeit verknüpfet ist. Hiervon redet der Apostel (Thess. 2/6.) Niemand greiffe zu weit (überfahre die Schrancken der Gerechtigkeit) noch vervortheile seinen Bruder im Handel / dann der Herr ist Rächer über das alles.

7. Weil nun Gott ein Rächer od' Richter ist / aller derer die böses thun / wie er in der H. Schrifft beschrieben wird / können die sonst alles Trostes beraubet sind / seine Gerechtigkeit billich anschreyen / und ihre Verfolger in den Thal Josaphat beruffen / und mit den Heiligen in der Offenb. Joh. ruffen (c. 6. v. 10.) HErr du heiliger / unn warhafftiger Gott / wie langrichtest du / unn rächest nit unser Blut / an denen die auf Erden wohnen.

8. Es wird aber der Thal Josaphat für Gottes Richterstul benennet / weil der Prophet Joel denselben / als einen Richterplatz bestimmet in folgenden Worten: So spricht der Herr / ich wil alle Heyden [Verfolger und Tyrannen] in das Thal Josaphat hinab führen / und wil mit ihnen daselbst rechten / von wegen meines Volcks. Und meines Erbtheils Israel /[359] daß sie unter die Heyden zerstreuet / und sich in mein Lob getheilet / etc. und v. 12. Die Heyden werden sich aufmahnen / und herauf kommen zum Thal Josaphat / dann daselbst wil ich sitzen / zu richten alle Heyden um und um / etc.

9. Das Hebreische Wort Josaphat heisst so viel / als deß Herrn Gericht / od' der HErr ist Richter / und hat der Thal von diesem König den Namen bekommen / weil er einen herrlichen Sieg wider die Amoriter darinnen erhalten (2. Chron. 20. v. 22. 26.) und ist gelegen unferne von der Stadt Jerusalem / unter dem Oelberg / durchflossen von dem Bach Kydron / da man dem Höllenteuffel Moloch die Kinder lebendig geopfert / wider Gottes Verbott / und hat in solchem Thal der König Josaphat sein Begräbnis gehabt.

10. Hierüber ist nun viel streitens / und sind die meinsten Gelehrten einstimmig in dem / daß durch den Thal Josaphat das jüngste Gericht verstanden werde / in welchen der Herr aller Herren richten wird / nach seiner grossen Gerechtigkeit. Gleich wie nun das ewige Jerusalen die Friedensstadt / die Christliche Kirche heisst: Also ist auch dz Thal Josaphat der Christlichen Kirchen Sieg- und Rachplatz / da alles Fleisch sein Urtheil anhören soll / unn die Vergeltūg empfangen / der guten und bösen Wercke.

11. Es ist aber sonderlich zu mercken / daß alle die unschuldig verurtheilte (welche mit andern unbewusten Verbrechen den Todt mögen verdienet haben) so sich auf Gottes Oberurtheil beruffen / und ihre Richter od' Ankläger in den Thal Josaphat geladen / zu bestimmter Zeit alldar Rechenschafft zu geben / niemals vergeblich geredet / sondern die Geladenen / durch den zeitlichen Tod / der mehrmals in Verzweifflung erfolgt / zu erscheinen gezwungen / deßwegen der Richter wol zu bedencken hat / daß er dergleichen Wort für ein Merckzeichen eines guten Gewissens halten / und sein Urtheil wider zurucke nehmen soll; massen andern / als unschuldigen Leuten vermutlich / keine solche Gedancken beyfallen.

12. Es sollen auch die jenige ihre Wort wol in acht nehmen / welche aus Geitz / eine Sache auf ihr Gewissen / auf ihre letzte Hinfahrt / auf leben und sterben nehmen / oder eine Sache an[360] dem jüngsten Gerichtstag zu verantworten erbietig sind: Ist ihr Hertz falsch / so wird gewißlich die Reue nit außbleiben. Die Alten haben auch zu beglauben / was sie nit beweisen können / das H. Abendmahl empfangen / oder solches mit dem Degen außgetragen / daher noch heut zu Tage das rauffen und balgen in Gebrauch ist. Schliesse also mit der alten Teutschen Sprichwört: Es ist besser unrecht leiden / als unrecht thun.

Quelle:
Georg Philipp Harsdörffer: Der grosse Schau-Platz Lust- und Lehrreicher Geschichte, 2 Bde, Frankfurt a.M. und Hamburg 1664, S. 357-361.
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