Neunter Auftritt.

[182] Mathilde. Hans von Stauffen. Otto von Löbenstein.


HANS. Bleibe – oder heißt dich dein Gewissen unsern Anblick fliehen?

MATHILDE. Nur Bösewichte scheuen den Anblick des Menschen, der Unschuldige nie.

HANS. Mathilde! noch spricht der Vater zu dir – hüte dich, daß er sich nicht in den strengen Richter verwandelt.

MATHILDE. Ich ehre euch als Vater, und bin bereit, euch zu gehorchen, wenn euer Befehl nicht mein Wohl untergräbt.

HANS. Diese Sprache geziemt der Tochter. Sieh! Otto von Löbenstein liebt dich, er will vergessen, was zwischen ihm und dem Ritter Schwarzenau vorgefallen ist. Reich ihm daher willig deine Hand.

MATHILDE. Vater! zwingt mich nicht zu einem Schritt, der mich zeitlich und ewig unglücklich machen würde. Ich liebe Günther von Schwarzenau –

OTTO. Den Zauberer, der mit bösen Wesen in Verbindung steht? Sahet ihr nicht das Blendwerk, wie er vor unsern Augen verschwand? Mathilde! gebt mir eure Hand, und ihr sollet nie bereuen, mir dieselbe gereicht zu haben.

MATHILDE. Ohnmöglich – Otto! ich kann euch nicht lieben!

HANS. Gut! dein Loos ist geworfen – auch wider deinen Willen mußt du Löbensteins Gattin werden; du kömmst nicht von der Stelle, in meiner Burg wirst du in dem Augenblick mit Otto von Löbenstein getraut werden.

MATHILDE. Vater! höret die Stimme der Natur, höret das Flehen eurer Tochter – Fällt ihrem Vater zu Füssen. Seht mich hier zu euren Füssen – wenn menschliches – ich will nicht sagen – Vatergefühl in eurem Busen schlägt, so wiederruft –[182]

HANS. Thörin! dein Flehen ist vergebens – du wirst Otto's Gattinn, oder du sollst im Burgverließ so lang schmachten, bis du meinen Antrag erfüllest – He! Knechte! Burgvogt!


Quelle:
Die romantisch-komischen Volksmärchen. Leipzig 1936, S. 182-183.
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