§. 72.


scheiden

[319] und ihn scheiden zu lassen. Leider wird er nur noch diesen und wenige folgende §§. erleben.

Was ist unser Leben? Wer weiß von uns, die wir dieß Buch schreiben und lesen, wie viele Paragraphen uns noch bevorstehen? – Wie Gott will? – Das edle gute Paar hatte, außer dem Erstgebornen, noch sechs Kinder erzeugt, die indeß im dritten, siebenten und neunten Jahre starben, obgleich keins nothgetauft war. Der Pastor loci zog nie, wenn die Baronin niederkommen sollte, über Land; vielmehr fehlte nicht viel, daß er bei ihrer Entbindung, wie ein Bischof in England bei der Königin auf die Sechswochenwache zog. Wär' ich paragraphensüchtig – zu wie vielen hätten mir so viele Kinder Gelegenheit gegeben! Jetzt begnüg' ich mich mit der Bemerkung, daß diejenigen regierenden Herren und Frauen, die bei der Nothtaufe, wiewohl gebührlich, übersehen waren, bei den folgenden drei Kindern als Taufzeugen in das Kirchenbuch verzeichnet wurden. Die letzten drei mußten sich ohne diese Ehre behelfen, und es war gut, daß man die Herren Nachbarn und Frau Nachbarinnen, die ohnehin genug mit sich selbst zu thun hatten, weiter nicht mit doppelten Personen belastete, obgleich, wie wir wissen, regierende Herren am leichtesten gemacht und vorgestellt sind. Ein


Quelle:
Theodor Gottlieb von Hippel: Kreuz- und Querzüge des Ritters von A bis Z. Zwei Theile, Theil 1, Leipzig 1860, S. 319-320.
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