133.

[48] Bei der Leiche läßt man nachts ein Licht[48] brennen, welches am Morgen nicht ausgelöscht werden darf, sondern in den Tag hinein fortbrennt, bis es von selbst verlischt. Lehrer Kuhn in Hemschlar.

Quelle:
Adalbert Kuhn: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands 1–2. Band 2, Leipzig 1859, S. 48-49.
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