[90] Die Römer seynd billich zu loben in dem / daß sie in ihren Gastereyen so gute Ordnungen und Gesetze gemacht und gehalten haben: Dern ich die fürneymsten erzehlen will.
1. Erstlich halten sie ein Gesetze / genannt Lex Fabia vom Bürgermeister Fabio gemacht. Dasselbe statuirete / daß keiner mehr verzehren durffte auf einem Banquet / als dreyßig Sestertios, ist so viel /als zwölff Thaler ohngefehr.
2. Nach solchem kam Lex Messinia, vom Bürgermeister Messinio geordnet / welches geboth / daß man keinen fremden Wein zu trincken einlegen durffte.
3. Hierauf folgete Lex Æmilia, vom Bürgermeister Æmilio gemachet / durch welches den Römern befohlen ward / mehr nicht / als 5. Gerichte zu speisen.
4. Bald hernach kam Lex Antia, vom Bürgermeister Antio geordnet / darinn begriffen / daß ein jeder[90] möchte ein Handwerck lernen / darzu er Lust und Neigung hätte / ausgenommen das Kochen: Denn sie hielten es dafür / daß / wo viel Köche wären / die Leute nur arm / der Leib ungesund / die Seele aber und das Gemüthe beflecket würden.
5. Nach solchem kam Lex Julia, vom Julio Cæsare aufgebracht / darinn geordnet / daß niemand durffte essen mit zugeschlossener Thür / auf daß die Censores desto besser sehen und erfahren könten / ob auch jemand im Essen Uberfluß gebrauchte.
6. Letzlich kam Lex Aristimia, vom Bürgermeister Aristimio vorgeschrieben / darinn gebothen / daß man zwar des Mittags jemand möchte zu Gaste haben /aber nicht länger biß gegen den Abend behalten.
Uberfluß im Essen und Trincken ist schädlich / ungesund / unnöthig. Die Natur ist mit wenigem zufrieden. Solche Gesetze wären zu dieser Zeit auch wol nöthig.