1. Vom Bildniß der Gerechtigkeit.

[651] Es schreibet Aulus Gellius im 14. Buch Noctium Atticarum cap. 4. daß / nach dem Gezeugniß Chrysippi, die lieben Alten / wann sie das Ammt der Gerechtigkeit fürbilden wollen / sie das Bild der Gerechtigkeit gemahlet in Gestalt einer Jungfrauen / mit einem ernsten / schröcklichen Angesicht / mit hellen / scharffen / flammenden Augen / eines Gravitätischen mit Schwermuth vermischeten Ansehens. Diß ist ein rechtes Regenten-Bild / da ihnen vorgestellet wird / wie sie ihr Richter-Ammt führen sollen / und ihnen diß Bild der Gerechtigkeit allezeit für Augen stellen. 1. War es eine Jungfrau / anzuzeigen / daß ein Regent als Vorsteher der Gerechtigkeit / incorrupt und rein wie eine Jungfrau / für sich selbsten GOtt fürchten /redlich / warhafftig und dem Geitz feind seyn / das Recht nicht beugen / noch keine Person ansehen soll. 2. Die Jungfrau hat ein ernsthafft Angesicht / anzudeuten / wie sonderlich Regenten gegen den bösen Buben und Ungerechten verfahren sollen. Ernsthafft wegen der Majestät / Billigkeit und Warheit / daß es heisse: Thustu Böses / so fürchte dich / denn die Obrigkeit[651] trägt das Schwerdt nicht umsonst. Sie ist GOttes Dienerin / eine Rächerin zur Straffe über den / der böses thut.


1. Die Bilder seyn unsere stumme Lehrer.

2. Uber Gericht und Gerechtigkeit soll man halten.

3. Lutherus in der Kirchen-Postill am 5. Sontag nach Trinit. über die Epistel. Der HErr siehet auff den gottlosen Hauffen mit seinem Angesicht: Das ist nicht ein freundlicher Blick oder gnädiges Gesicht / sondern ein sauer zorniges Ansehen / darob sich die Stirn runtzelt /die Nase rümpffet / und die Augen roth und glüend funckeln wie ein zorniger Mensch thut.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 651-652.
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