63. Kinder / die ihre Eltern übel halten / bleiben nicht ungestrafft.

[828] Aristoteles, der kluge Heyde / schreibet am 6. der Sitten-Bücher Cap. 6. ein Exempel / das alle Kinder wohl mögen zu Hertzen nehmen. Wie nemlich ein Sohn gewesen / der habe seinen Vatter bey den Haaren im Hause herum geschleiffet / biß an die Thür-Schwelle. Da er nun ihn wolte über die Schwelle in den Koth ziehen / hat er geschrien / halt ein / halt ein /und verschone meiner / denn ich habe meinen Vatter auch nicht weiter als hieher geschleppet. Sehet! da hat GOtt diesem gezeiget / wie er sich zuvor gegen seinen Vatter so übel verhalten habe. So lieset man auch beym Zvvingero in dem Theatro fol. 3519. daß ein Sohn einen alten Vatter gehabt / der sich über Tische ungebührlich gehalten / und die Speise verschüttet habe.[828] Wie er darüber ungehalten ward / und ihm wolte ein Tröglein machen / damit er allein daraus essen könte / wie ein Schwein / haben solches seine Kinder gesehen / und gefraget / was er damit machen wolte? Darauf er geantwortet: Es solte dem Groß-Vatter zugehören / daß er daraus esse. Die Kinder fragten weiter: Wann du alt wirst / sollen wir dir auch ein solches Tröglein machen lassen?


Wie einer handelt / so wird einem gelohnet. Spotte deines Vatters Gebrechen nicht / sondern halt ihm zu gut /ob er kindisch würde.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 828-829.
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