62. Ehe-Weiber zu Sparta lassen sich gefangen setzen um ihrer Männer willen.

[827] Plutarchus schreibet / daß zu Sparta 30. Ehe-Weiber gewesen / derer Männer aus der Minoaner Geschlecht / sich verbunden und zusammen verschworen / darnach zu trachten / damit sie das Königreich an sich brächten. Wie sie nun allerhand listige Anschläge darzu machten / kam es / ehe sie es möchten vollenziehen / alles aus; Und nachdem ihr verrätherisches Vornehmen ausgekommen / hat man sie ins Gefängniß gesetzet / um erst zu Rath zu gehen / mit was für einer Straffe man sie deßwegen belegen sollte. Es wurde niemand zu ihnen gelassen / ausgenommen ihre Weiber / welche zu Abend in langen Trauer-Kleidern und verhülleten Angesicht zu ihnen giengen / welche darauf die Trauer-Kleider ausgezogen / solche[827] den Männern angethan / das Angesicht ihnen verhüllet: Hingegen haben sie der Männer Kleider angezogen /und sich an ihrer statt gefangen gesetzet. Wie nun die Männer also verhüllet / und verkleidet hinaus kamen /meyneten die Wächter / als wärens die vorigen Weiber / liessen sie derowegen gehen. Morgens / da sie zum Tode gebracht werden solten / da hat man an statt der Männer die Weiber gefunden / die sich erboten / das Leben für ihre Männer zu lassen. Darüber sich die Regierung höchlich verwundert / und ihnen das Leben geschencket hat.


Das seyn Heydnische Exempel / da Christen sich in ihr Hertz zu schämen haben / daß bey ihnen wenig eheliche Liebe und Treue erfunden wird.

Die Galater haben den angehenden Eheleuten aus einem Becher zu trincken gegeben / anzuzeigen / sie sollen in Freud und Leid miteinader vorlieb nehmen.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 827-828.
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