47. Wie [937] Philippus sein unrecht gesprochenes Urtheil rechtmäßig exequiret.

Da König Philippus in Macedonien für Gericht eine Sache etwas schläfferig angehöret hatte / und dieselbe nicht recht eingenommen / und das Urtheil einem der Machetes hieß / zuwider sprach / welcher doch eine gerechte Sache hatte / da hebet Machetes großmüthig an / und sprach: Ich appellire, das Urtheil gefället mir nicht / und stimmet mit dem Gesetzen nicht zu / da sprach der König / wohin appelirest du dann? da sprach der Machetes, zu dir / O König Philippe, weil du die Sache besser in acht hast genommen. Dessen entfärbet und schämet sich der König Philippus, jedoch wolte er das versprochene Urtheil nicht wiederruffen / oder unrichtig erkennen / welches dem König wolte schimpfflich gewesen seyn / auch wolte er wieder Gerechtigkeit nicht handeln. Damit er aber der Sache eine Farbe machte / erlegte er selber das Geld /das er Macheti aufzulegen abgesprochen hatte / und kam der König ohne Schimpff und Machetes ohne Schaden davon.


Die Obrigkeit soll nicht ehe ein Urtheil fällen / ehe sie die Sache recht erkannt. Es ist besser schimpfflich leiden / denn unrecht leiden.

Quelle:
Lauremberg, Peter: Neue und vermehrte Acerra philologica, Das ist: Sieben Hundert auserlesene, nützliche, lustige und denckwürdige Historien und Discursen, aus den berühmtesten griechischen und lateinischen Scribenten zusammengetragen [...], Frankfurt am Main, Leipzig, 1717, S. 937.
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