XXIIII.

1WEnn jemand ein Weib nimpt vnd ehelicht sie /vnd sie nicht gnade findet fur seinen augen / vmb etwa einer vnlust willen / So sol er ein Scheidebrieff schreiben / vnd jr in die hand geben / vnd aus seinem hause lassen. 2Wenn sie denn aus seinem hause gangen ist / [109b] vnd hin gehet / vnd wird eins andern weib / 3Vnd der selbe ander Man jr auch gram wird /vnd einen Scheidebrieff schreibt / vnd jr in die hand gibt / vnd sie aus seinem hause lesst / Oder so derselb ander Man stirbt / der sie jm zum weibe genomen hatte / 4So kan sie jr erster Man / der sie auslies /nicht widerumb nemen / das sie sein weib sey / nach dem sie ist vnrein / denn solchs ist ein Grewel fur dem HERRN / Auff das du das Land nicht zu sünden machest / das dir der HERR dein Gott zum Erbe gegeben hat. Mat. 5.; Mat. 19.


5WEnn jemand newlich ein Weib genomen hat /der sol nicht in die Heerfart ziehen / vnd man sol jm nichts aufflegen. Er sol frey in seinem hause sein ein jarlang / Das er frölich sey mit seinem Weibe das er genomen hat. Deut. 20.


6DV solt nicht zu Pfande nemen den vntersten vnd öbersten Mulstein / Denn er hat dir die Seele zu pfand gesetzt.


7WEnn jemand funden wird / der aus seinen Brüdern eine Seele stilet aus den kindern Jsrael / vnd versetzt oder verkeufft sie / Solcher dieb sol sterben / das du das böse von dir thust. Exod. 21.; 1. Tim. 1.


8HVte dich fur der plage des Aussatzs / das du mit vleis haltest vnd thust / alles das dich die Priester / die Leuiten leren / Vnd wie sie euch gebieten / das solt jr halten / vnd darnach thun. 9Bedenckt / was der HERR dein Gott thet mit MirJam auff dem wege / da jr aus Egypten zoget. Leu. 13.; Leu. 14.; Num. 12.


10WEnn du deinem Nehesten jrgend eine schuld borgest / so soltu nicht in sein haus gehen / vnd jm ein Pfand nemen / 11Sondern du solt haussen stehen /vnd er dem du borgest / sol sein pfand zu dir er aus bringen. 12Jst er aber ein Dürfftiger / so soltu dich nicht schlaffen legen vber seinem pfand / 13Sondern solt jm sein pfand widergeben / wenn die Sonne vntergehet / das er in seinem Kleide schlaffe / vnd segene dich / Das wird dir fur dem HERRN deinem Gott eine gerechtigkeit sein.


14DV solt dem Dürfftigen vnd Armen seinen Lohn nicht vorhalten / er sey von deinen Brüdern oder Frembdlingen / der in deinem Land vnd in deinem Thor ist. 15Sondern solt jm seinen Lohn des tages geben / das die Sonne nicht drüber vntergehe / Denn er ist dürfftig / vnd erhelt seine Seele damit / Auff das er nicht wider dich den HERRN anruffe / vnd sey dir sünde. Leu. 19.


16DJE Veter sollen nicht fur die Kinder / noch die Kinder fur die Veter sterben / Sondern ein jglicher sol fur seine sünde sterben. 17Du solt das Recht des Frembdlingen vnd des Waisen nicht beugen / Vnd solt der Widwe nicht das Kleid zum pfand nemen. 18Denn du solt gedencken / das du Knecht in Egypten gewesen bist / vnd der HERR dein Gott dich von dannen erlöset hat / Darumb gebiete ich dir / das du solchs thust. Ezech. 18.


19WEnn du auff deinem Acker geerndtet hast / vnd einer Garben vergessen hast auff dem acker / So soltu nicht vmbkeren dieselben zu holen / Sondern sie sol des Frembdlingen / des Waisen / vnd der Widwen sein / Auff das dich der HERR dein Gott segene / in allen wercken deiner hende. 20Wenn du deine Olebaum hast geschüttelt / so soltu nicht nachschütteln /Es sol des Frembdlingen / des Waisen / vnd der Widwen sein. 21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast /so soltu nicht nachlesen / Es sol des Fremblingen /des Waisen vnd der Widwen sein. 22Vnd solt gedencken / das du Knecht in Egyptenland gewesen bist /Darumb gebiete ich dir / das du solchs thust. Leu. 19.; Leu. 23.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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