350. Ein Gottesurtheil.

[260] Im Jahr 1665 kam in einem Dorfe des Amtes Homberg ein Mädchen heimlich nieder. Weil man das Kind bei der Mutter todt fand, so beschuldigte man diese, es ermordet zu haben. Um sich hiervon zu überzeugen, nahmen die Bauern das Kind und legten es in die Arme der Mutter und ließen dieselbe mit ihrer Rechten des Kindes Rechte erfassen, um zu vernehmen, ob es ein Lebenszeichen von sich geben wolle, ob es vielleicht über sich schieße oder unten hinaus, welches aber nicht geschehen, woraus die Leute des Orts geurtheilt, daß sie an des Kindes Tode unschuldig sei. (Aus Untersuchungsakten.)

Landau, Zeitschr. etc. I, 355.

Quelle:
Karl Lyncker: Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. Kassel 1854, S. CCLX260.
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