132. Martje Floris.

[104] In Eiderstede hat man die Sitte, bei jedem frohen Mahle »Martje Floris Gesundheit« auszubringen und darauf anzustoßen und zu trinken; das ist wahrlich eine gute Sitte, die sich auch schon über die Grenzen der Landschaft verbreitete und nimmer sollte vergessen werden.

Als nämlich Tönningen im Jahre 1700 belagert ward, hatte eine Gesellschaft von feindlichen Offizieren auf einem Hofe in Cathrinenheerd (er ist erst vor einigen Jahren eingegangen) Quartier genommen und wirtschafteten nun da arg. Sie ließen Wein auftragen, setzten sich an den Tisch und zechten und lärmten, ohne auf die Hausleute viel zu achten, als wären sie selber die Herren. Martje Floris, die kleine zehnjährige Tochter vom Hause, stand dabei und sah mit Unwillen und Bedauern dem Treiben zu, weil sie der Trübsal ihrer Eltern gedachte, die ein solches Leben in ihrem Hause dulden mußten. Da forderte endlich einer der übermütigen Gäste das Mädchen auf, heranzukommen und auch einmal eine Gesundheit auszubringen. Was tat nun Martje Floris? Sie nahm das Glas und sprach: It gah uns wol up unse ole Dage. Und von der Zeit an trennt sich in Eiderstedt selten Gast und Wirt, ohne des Mädchens und ihres Trinkspruchs zu gedenken, und jeder versteht's, wenn es heißt: »Martje Floris Gesundheit.«


Mündlich. Cornils, Kommunalverfassung von Eiderstedt. Vorrede XI.


Quelle:
Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, S. 104.
Lizenz:
Ausgewählte Ausgaben von
Sagen, Märchen und Lieder
Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Sagen, Märchen und Lieder der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Plattdeutsche Legenden und Märchen: aus: Karl Müllenhoffs Sammlung (1845): Sagen, Märchen und Lieder der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Legenden und Märchen von Ostsee und Schlei: aus: Karl Müllenhoffs Sammlung (1845): Sagen, Märchen und Lieder der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
Sagen, Maerchen und Lieder der Herzogtuemer Schleswig, Holstein und Lauenburg