32. Margarethas Tod.

[32] (1412.)


Margarethen, der Königin dreier Reiche, sollte es, nachdem sie durch ihre List allerlei Böses und große Zwietracht in unserm Lande angestiftet hatte, durch Gottes Willen am Ende ihres Lebens geschehn, daß sie nicht einen Fuß breit Landes hätte, darauf sie sterben konnte. Sie befand sich auf einem Schiffe im Flensburger Hafen; alsobald erhub sich ein greuliches Unwetter mit Blitzen und Donnern und in dem verschied ihre Seele.

Auch erzählt man, sie habe einen Ratmann zu Flensburg ungerechter Weise radebrechen lassen. In seinem letzten Augenblicke forderte er die Königin auf, nach dreien Tagen sich mit ihm vor dem höchsten Richter zu verantworten. So geschah auch. Am dritten Tage ward sie tot gefunden, da sie allein auf einem Schiffe war.


Presbyter Bremens. bei Westphalen III, 145. Nordelvische Sassenchronik im Staatsbürgerl. Magazin IX, 366. – In Flensburg wird noch das Haus gezeigt, wo Margaretha gewohnt, in der Angelbostraße an der Nordseite. Es sind zwei ganz alte Gebäude.

Quelle:
Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, S. 32-33.
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