2.[99] 38

Was dieser Personen Leichtigkeit betrifft / so schreibet Iacob. Martini39 davon zu Teutsch also lautend: Es sind zwar mancherley Ahrten der Probe / drauß mā unzweiffelhaftig kan schliessen / und auch muhtmassē / was Zauberer sind welche Bodin. l. 4. dem. c. 1. 2. 3. etc weitläufftig erzehlet. Wir wollen vor dißmal nur die ein[99] Arth betrachten / da man durch die kalte Wasserprobe die Hexen erkennen wil / wie solche an vielen Orten gebräuchlich ist. Da fraget es sich »nun / was davon zuhalten / wenn man die / so wegen der Zauberey in Verdacht sind auffs Wasser setzet?40 und ob dieses so gewiß und unfehlbar sey / daß ein verdächtiger Mensch der Zauberey dadurch könne überführet werden.« Mit dieser Probe aber verhält es sich also; Es werden die Hexen nacket und bloß mit den Händen und Füssen creutzweise gebunden / nemlich mit der rechten Hand an den lincken; und mit der lincken Hand an den rechten Fuß / so hart / daß sie sich / oder ihren Leib / im geringsten nicht regen noch bewegen können / und werden also gebunden ins Wasser geworffen.41 Wenn sie nun oben empor schwimmen / ist es ein Zeichen / daß sie schuldig seynd: Wenn sie aber untersincken / ist es ein Anzeigung ihrer Vnschuld. Zwar VVierus42 gedencket auch dieser Wasserprobe / und schliesset endlich / daß davon nichts zuhalten sey. Dessen Meynung ist auch Timplerus. Dem sey nun wie ihm wolle / so scheinet es doch / daß solche Wasserprobe nicht allerdings verwerfflich sey / sondern daß man eine starcke Muhtmassung wider die Zauberer machen könne. Plutarchus erzehlet / daß in der Insul / Pontus genant / Leute sollen gefunden werden / die da Ertz-Zauberer[100] sind / und weil dieselbe im Wasser nicht untersincken mögen / ob sie noch so sehr mit Kleidern beschweret werden / könne man gewiß schliessen / daß sie Zauberer sind. Vnd weil so wol der Academicorum als Peripateticorum einhellige und beständige Meynung ist / daß die leichten Sachen in die Höhe auffwerts; die schweren aber in die Tieffe unterwerts fahren; diese Weiber aber / ob sie gleich schwere Leiber haben / dennoch auff dem Wasser schwimmen / so kan man unfehlbar abnehmen / sie müssen mit dem Teuffel ein Bündniß gemacht haben. Denn obwol die Leiber der Hexen einerley Natur / Wesen und Eigenschafft haben mit den Leibern der andern Menschen; so handhabet sie doch der Teuffel von der Zeit an / da er den Bund mit ihnen auffgerichtet / auff so mancherley Arth Weise / daß er sie bißweilen wider der Natur Zuneigung und Eigenschafft gewaltsamer weise beweget / wie solches auß dem erhellet / daß er sie vielmals auffs geschwindeste in der Lufft ümführet. Aber wir wollen diese Frage weiter zuerörtern den Rechtsgelahrten überlassen. Bißhieher Iacobus Martini. Conringius43 der weit berühmte Professor zu Helmstadt vermeynet / daß diese Wasserprobe die Zauberer zuerkennen / eine genaue Verwandschafft habe mit dem Gebrauch der uhralten Teutschen / welche ihre neugebohrne Kinder in den Rein geworffen haben / nicht etwan ümb[101] der Vrsachen willen / daß sie durch die Kälte des Wassers hart würden / wie davon der Heidenische Poet Virgilius von den Rutilis in Welschland schreibet: sondern daß sie ihrer Kinder Gebuhrt / ob sie ehrlich oder unehrlich sey / vergewissert wurden.44 Denn es meldē die Historienschreiber davon / daß die alten Teutschen im Gebrauch gehabt / daß wenn ein Kind gebohrē so hat man es nach dem Rein getragē unn »es nacket auf einen Schild in denselbē gelegt. Ist nun das Kind oben geblieben / und in der Höhe her geschwummen / ists vor ein ehrlich unn ächtig Kind gehaltē worden. Ists aber untergesuncken / und zu Grunde gangen / ists für ein Huren-Kind und unehrlich / die Eltern auch vor leichtfertige Leut gehalten worden. Daher sol auch dieses Wasser nicht allein den Namen bekommen haben / daß er der Rein genennet worden / weil er die reine und ehrliche Gebuhrt der Kinder bekräfftiget / sondern wird auch genennet ἐλεγχίχαμος, als der vō der Treu / welche Ehleute ein ander zuhaltē schuldig sind / zeuget. Antonius Prætorius in seinem gründlichen Bericht von der Zauberey cap. 9. am 112. Blat / redet von der Wasserprobe also: Nun komme ich zu der Probe oder Erforschung der besagten Personen / welche bey etlichen wird vorgenommen.45 Wenn sie auff anderer Hexen Bekäntniß jemand haben gefänglich angenommen und trauen seinen Leugnen nicht / daß sie[102] ihn darauff loß liessen / dürffen auch auff der Hexen Bekäntniß nicht bauen / daß sie ihn darauff verdāmen / und stehen also in Zweyffel / welches unter diesen zweyen (der eines nothwendig und rechtswegen seyn muß) sie erwehlen / und am sichersten folgen mögen: pflegen sie die verdachte und angegriffene Person mit Händen und Füssen creutzweiß von der lincken zur rechten Seiten zusammen gebunden / auff ein tieffes Wasser zuwerffen / dadurch ihr Schuld oder Vnschuld zuerfahrē.46 Welche aufs Wasser geworffē zu bodē sincket / die ist from unn wird loßgelassen. Vnd diese möchten für solche Schmach an den geschwinden Thürn-Jägern nach Käyserlichē Rechten sich wol erholē unn rächē / welche aber oben auff dem Wasser schwebet od schwimmet / die ist gewiß der Zauberey schuldig / unn zum Feur zubehaltē.47 Vnd solches (meynen sie) sey unfehlbar / denn weil sie im Namen GOttes mit Wasser getaufft sind / und nun von dem abfällig worden / will oder mag sie das Wasser nicht leyden / und in sich nehmen. Ey das ist eine wichtige Vrsache / aber dabey ist zu verwundern / daß sich gleichwol das Wasser biß daher von ihnen schöpffen /verwaschen / verkochen / trincken und verzehren lassen. O ihr abergläubige thörichte und unsinnig Richter / die ihr solch Narrenwerck gebrauchet! wer hat euch also bezaubert / daß jr dē Ungewissē trauet / und was gewisser verachtet / und fahren lasset?48 Wie seyd ihr doch so keck / daß[103] ihr eures Nechsten Guth / Ehr / Leib und Leben / Kinder und Ehgatten hie verschwiegen / so liederlich in Gefahr setzet. Warumb versucht ihr Gott mit solchen Muhtwillen und Frevel? Was habet ihr Grund dieser Prüfe? Wer hat euch solche Erforschung gelehret? Gottts Wort hat nichts davon / das Geistliche Recht hat sie verbotten / das Weltliche hat sie nie befohlen. Was in Gottes Wort und Rechten nicht befolen / ist gnug verbotten / der Teuffel hat sie erfunden / werdet ihr dem folgen? Ihr ziehet zum Exempel an / daß zu Moses Zeiten verdachte Weiber an der Wasserprobe schuldig oder unschuldig erkant worden / und darümb versucht ihr es auch an euren Weibern: Wolan das Exempel ist wahr / gewiß und ohne Tadel: damit ihr aber nun recht folget / so sehet und lernet zuvor wol / wie und was darinnen ist.49 Erstlich waren die Weiber nicht der Zauberey / sondern des Ehbruchs verdächtig.50 2. Worden sie von ihren eigenen Männern angezeiget. 3. Nicht gefangen / 4. Nicht hinnauß auff die Bäche / sondern zum Tempel geführet / und muste der Mann über sie offern 5. War das Wasser nicht gemein / sondern heilig / nach domals bräuchlichen Gesetzen.51 6. War nur ein wenig Wasser in ein Erden-Gefäß gethan / und mit Boden-Staub vermischt. 7. War das Wasser verflucht und bitter. 8. War das Weib nicht an Händen und Füssen gebunden /[104] sondern am Häupt geblösset; 9. War das Weib bey dem Namē des Herrn beschworē. 10. Ward sie nicht aufs Wasser geworffē / sondern das Wasser in sie gegossē / sie must es trincken / 11. Solte sie davon nicht schwimmen / sondern am Bauch schwellen und an Hüfften schwinden / wo sie schuldig were. 12. Verrichtet dieses alles nicht der Hencker / sondern der Priester 13. Hatte Gott diß außdrücklich befohlē. Diß muß alles miteinander / an und von gleichen Personen / auff gleicher Weise / zu gleichem Ende / mit gleicher Wirckung / in rechter Nachfolge behalten und gespüret werdē Nun aber ihr Richter und Herren thut / und haltet keins / nicht eines von den dreyzehen Puncten dieses Exempels. Derohalben thut / und hilfft es euch und eurer verfluchten Wasserproben so viel / als vier kommen und bringen nichts. Jedoch wolt ihr nit Vnrecht haben / sprecht weiter es sey eine alte Gewohnheit / daß man also besagte Leute auff das Wasser werffe zuversuchen: Das ist aber eine geringe Antwort / die euch nicht beschönet.52 Den 1. ists nicht eine allgemeine Gewohnheit / geschicht nicht allenthalben. 2. ist sie noch nicht für billig / warhafftig und recht erkant / Gewonheit gilt nicht wider Billigkeit. 3. Ist hundert Jahr Vnrecht53 / noch keine Stunde recht: Vnd was anfänglich an ihm selbst nicht taugt / wird durch lange Zeit nicht[105] gut gemacht / sonst möchten Todschläger Ehbrecher und eure Hexen damit sich auch entschuldigen / daß solche Vnthaten von Anfang der Welt / und von vielen / und grossen Leuten sind begangen worden. Aber unbillige Gewonheit wird umbsonst angezogen / und soll kein Recht darauß gemacht werden: Wie der weise Mann klaget / daß mit den Götzen geschehen sey.54 Vors erste haben etliche durch eytel Ehre sie erdacht / bald ist Gewonheit darauß worden / endlich ist die Gottlose Weise für ein Recht gehalten worden / daß man auß der Tyrannen Gebot hat müssen Bilder ehren. Gleichergestalt / wolt ihrs auch mit dieser Erforschung haben / aber an Gesetzen und Gebot gebricht es euch. Ihr beruffet euch auff Exempel.55 Aber Exempel sind keine Regulen / und Gott widerleget euch / da er spricht: Du solt der Menge nicht folgen zum Bösen.56 Vnd abermal: Ihr solt euch nach ihrer Weise nit halten / sondern nach meinen Rechten solt ihr thun. Vnd Sirach57 spricht: Verlaß dich nit darauf daß der Haufe groß ist / mit dē du Ubel thust. Vnd so Exempel bey euch geltē / warumb folget ihr nicht den recht Verständigē / die solch betrüglich Werck verworffen / unn den ihrē verbottē haben. Heydnisch / tyrannisch / verführisch und Teufflisch ist die Wasserprobe58 / wie andere mehr vorzeiten im Brauch gewesen /[106] aber nun abgeschaffet. Vbel übel thun / und wollen muthwillig irren / und vom Teuffel betrogen seyn / die sie wieder auffbringen und erneuren. Sie suchen viel seltzamer Vrsachen und Gründe dieser Probe / aber sie widerstreben der Vernunfft. Ich sage nicht / daß der Wind im Leib verschlossen die Menschen oben auff dem Wasser halten könne wie ein Faß das nicht biß oben an gefüllet / oder daß etliche Leiber leicht seyn / und gar liederlich über dem Wasser gehalten werden. Wie man noch bißweilen an Todten und Lebendigē / Jungen unn Alten sihet / daß sie das Wasser schwerlich hinnunter läst / etliche aber so schwer seyn von Natur / daß sie wie Bley zuboden fallen / und nimmermehr können schwimmen lernen. Steine sind schwer / und fallen natürlich zu Grunde / doch schwimmen etliche oben. Holtz fleusset natürlich oben / doch gehet etliches zu Grunde. Also meynen etliche sey es auch mit den Menschen / etliche schwimmen / etliche sincken auß natürlicher Eygenschafft.

Ich verstehe solches nicht / laß es in seiner Würde / gebe aber nichts darauff.59 Das weiß ich / und ist gewiß / GOTT der die eisern Axt durch den Propheten Elisam schwimmend gemacht / und der Petro erlaubet / daß er auff dem Wasser ginge / der machet / es sey gleich ohne Mittel oder durch Mittel-Dienst[107] und Zuthun des Teuffels / daß etliche Menschen in solcher Erforschung obenschweben / der Teuffel träget und hält sie oben / daß sie nicht untergehen; und solches verhängt Gott der Menschen Sünde und Vnglauben zustraffen.60 Es ist eins von den kräfftigen Irthümen / die Gott denen zuschicket / die Lust haben an den Lügen / und die Warheit nicht annehmen wollen. Welche Richter zu der Vngerechtigkeit Lust haben / werden dadurch gereitzet / daß sie viel unschuldiges Blut vergiessen / und also in Gottes Hand zur Rach verfallen / und sich selbst in die unterste Hölle hinnab stürtzen. Vnd soll sich niemand verwundern / daß Gott auch unschuldige Leute durch den Teuffel solte oben halten / und in der Obrigkeit Schwerd kommen lassē. Denn ob sie wol nicht an der Zauberey schuldig seyn / so haben sie doch mit andern Sündē solch Leydē wol verdienet / wie der sechste unter den sieben Brüdern sagte / da er zur Marter geführet ward.61 Vnd hat GOTT über den frommen Job / und über seinē eigenen Sohn / und alle fromme Martyrer dem Teuffel eine zeitlang Gewalt gegeben / und ohne den Job alle andere in der weltlichen Richtern und Tyrannen Hände geben / warümb sollen wir nicht gläuben / daß solches nicht offt geschehe?62 Gott führet seine Heiligen wunderlich.63 Sihe der Teuffel wird etliche von euch ins Gefängniß werffen / auff daß ihr versuchet werdet / und werdet Trübsal haben zehen Tage: spricht der[108] H. Geist zu der Gemeine zu Smirnen. Wie aber bißweilen unschuldige Leute oben schweben auff dem Wasser / also sincken auch etliche rechtschuldige Zauberer zuboden / die werden denn für unschuldig loßgelassen; Etliche aber / wenn sie ihrer Boßheiten überzeuget / werden ins Wasser geworffen / und ersäuffet.64 Dabey denn zusehen / daß die Gemeinschafft mit dem Satan / oder die Bewohnung vom Satan kein Vrsach sey des Obenschwimmens / wie etliche fürgeben.65 Denn auch der Sathan nicht alle Hexen besessen hat / und auch er selbst gar tieff unter das Wasser kommen kan / samt denen in welchē er leibhafftig ist / wie zu sehē an den 200. Säuen der Gergesener / in welche der Teuffel auff Christi Vrlaub fuhr / und sie ins Meer stürtzte / und ersäuffte / und sie doch natürlich schwimmen konten.66 Item, an dem armen besessenen Jüngling /welchen er offte ins Wasser stürtzet / zu dem Ende / daß er ihn ümbrächte / welches ja mit Vntertauchen geschehen muß. Weil denn nun solche Wasserprobe auß Irrthumb und Aberglauben erfunden / mit Zuthun des Teuffels geschicht / tyrannisch und betrüglich ist / GOttes Versuchung und Straffe auff sich träget / und in allen Geistlichen und Weltlichen Rechten als Gottloß und gefährlich verdammet / verbannet und verbotten. So haben je / die sie noch gebrauchen / zu ihrem Schutz nichts vorzuwenden / sondern müssen[109] ihre Vngerechtigkeit auch wider ihren Willen erkennen / ob sie gleich nicht bekennen. Vnd wo sie also nach Ermahnung und Warnung weiter fortfahren / werden sie ihnen selbst eine schwere Last auffladen / und endlich den bösen Lohn der Vngerechtigkeit empfangen. Etliche böse leichtfertige Schälcke und Buben / in Städten / Herrschafften und Dörffern / lernen ausser der thörichten Wasserprobe auch andere Wege die Leute zu erkundigē / ob sie Hexen seyn oder nicht.67 Nemblich gehen Morgens frühe neben ihnen hin / an der lincken Seiten / reden ihnen nicht zu / antworten auch nichts auff ihre Rede / legen den Daumen in zugeknüpffte Faust / und stossen sie damit an die Hüffte. Wer ihnen alsdann nachschreyet / und sie schilt / der muß ein Zauberer seyn. Oder schmieren ihre Schue auff Sontags Morgen / und stellen sich in die Kirchthüren. Wer denn nicht bald und gerne neben ihnen hinnaußgehet / der muß auch schuldig seyn. Oder legen ihnen verkehrte Besen in den Weg / den sie müssen gehen / welche da nicht recht überschreiten / die dürffen sie vor Hexen außschreyen und schelten / wenn und wo sie wollen. Das ist eine grosse Boßheit / so freventlich arme Leute angreiffen / und ümb ihre Ehre bringē. Viel Vnruhe wird damit angerichtet / und erhebet sich offt daher böse Geschrey / und offētliche Verleumbdung: Wird auch also der[110] Obrigkeit in ihr Ampt gegriffen / denn ihr gehöret das Erforschen zu / und kan besser geschehen / wo es nötig ist. Darümb fromme Obrigkeit / die ihr Ampt / Gewalt und Ansehen verthätigē und Friede / Ehre und Einigkeit in ihrem Volcke erhalten wil / auch diesem Muthwillen / wo sie ihn erfähret / mit ernstlicher Straffe begegnen / und steuren sol.

Quelle:
Praetorius, Johannes: Blockes-Berges Verrichtung. Leipzig, Frankfurt 1669, S. 99-111.
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