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Was das erste betrifft / so fraget sich es ob die Vnholden solche Macht und Krafft haben / daß sie den Leuten / wie man lieset und höret / können ins Leib partiren und zaubern / unter andern folgende Sachen? als da sind: Büschel Haare / Borsten / Glaß / Eisen / Nadeln / Messer / Kneiffe / Nägel / Holtz / Gräten von Fischen / Gewürme / Scorpionen und dergleichen.

Drauff wird geantwortet. 1. Was die Arth und Weise betrifft / daß der böse Feind / vor die Hexen solches meisterlich verrichten könne / indem er die poros auffmache / und solche Sachen künstlich insinuiret, wie man etwan einen Stein in das Wasser leget / und nach herauffgezogener Hand / den Einbruch nicht mercket / oder wie der Blitz bißweilen das[146] Eisen oder Degen verletzet / und doch der Scheide nichts gethan / ob er schon dadurch penetriret: Besihe Hilde branden in Theurg. p.m. 86. 2. Was Exempel belanget / so findet man fürwar derselbigen nicht wenig / da der böse Feind auff Verhängnüß GOTTES allerhand Sachen in der Menschen Leiber gebracht hat. Besihe Autorem der wunderbarl. Historien von Gespensten: part. 1. p.m. 115. 6. ex Antonio Benivenio de abditis morborum causis: capite 8. item pagina 116 a.b. ex Cardan. l. 15. de variet. rerum. Confer Ioh. Langium lib. 1. epist. Medic. 28. & VVierum lib. 3. c. 8 de præst. Dæmonum. Mizaldum in Memorabilib. centur. VI. §. 1. p.m. 114. 115. Item Autorem von Gespenst part. 1. p.m. 18. a. ex Iacobo Ruffo libr. 5. capit. 6. de conceptione hominum.

Weiter ist die Frage / ob die Hexen mit ihren Augen / und greßlichen Anschauen einen verletzen und bezaubern können? so antwortet Martinus, daß solches nicht so wol durch das Anschauē als Anhauchen gescheh.156 It. wegē der Furcht unn Schrecken / so man in gemein vor die Hexen bekömmet: wohin die Triballier und Illyrier auch gehören /welche beym Plinio 1. 7. N.H. c. 2. Gellio l. 9. N.A. c. 4. besagt werden / quod visu effascinarint; daß sie mit dem blossen Ansehen die Leute bezaubert haben.157[147] Weiter ist auch zumercken / daß sie gleichwol nicht alle Leute und Creaturen verleßen können / ob sie schon gerne wolten.158 Frey sind vor denenselben die Frommen und Gottsfürchtigen / Prediger und Geistliche Personen / Obrigkeiten und Scharffrichter und Hencker / Stock und Kerckermeister / Büttel und Hescher / Schergen und Stadknechte / und alle diejenigen / welche solche Hexen und Zauberer gefänglich halten und verwahren / dieselben verurtheilen / und die Gerichtliche execution an ihnen volführen.159

Quelle:
Praetorius, Johannes: Blockes-Berges Verrichtung. Leipzig, Frankfurt 1669, S. 146-148.
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