6.

[186] Vor den drey ersten Tagen darf aber das Kind überhaupt nicht aus dem Bette genommen werden, Fremden zum Ansehen, sonst bekommt es unfehlbar den Mehlhund und wird frad oder offen. Tiefenbach.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 186.
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