Die Mutter und ihr Kind.
[149] Weinend hat die Braut das Aelternhaus verlassen, um dem künftigen Gatten vor Gott die Hand zum ehelichen Bunde zu reichen, nachdem sie noch knieend von Vater und Mutter den Segen, der das Haus baut, empfangen, – ernst und schweigend in sich gekehrt, tritt sie geschmückt hinaus über die bekannte Schwelle, um eine neue Heimat zu gewinnen und darf nicht zurückschauen zur Stätte, wo sie als zarte Pflanze geblüht, wo sie unter dem wärmenden Sonnenstrahl mütterlicher Liebe und Sorgfalt erwachsen, – gedrückt unter der Last wehmütiger Erinnerung an die frohen Tage der Kindheit, an Aeltern, Brüder und Schwestern, denen sie nun nicht mehr angehören soll wie früher, mit denen sie nicht mehr Dach und Fach, nicht mehr alle stillen Freuden und heimlichen Leiden theilt – und voll bangen Vorgefühls der schweren Pflichten, die ihrer nun harren, da sie vom gehorchenden Kinde zur gebietenden Frau wird, und des rauhen Kreuzweges, den [150]
sie nun zu gehen hat, wie alle Anderen ihres Geschlechtes – füllen Thränen ihr Auge, der Wehmuth, der Sorge, und nichts tröstet sie als der Gedanke, daß der Herr, der Alles lenkt und für Alles milde sorgt, auch ihrer nicht vergißt, daß ein geliebter Mann der Stab seyn wird, an dem sie sich hält, wenn des Tages Bürde allzuschwer auf ihre Schulter drückt.
Und hat der Priester am Altare ihrer beyder Hände zusammengegeben, und gehören sich beyde nun an im untrennbaren Bunde, so ist die Braut zwar zur jungen Hausfrau geworden und hat Sitz und Stimme in des Gatten Hause als ihrem Eigen, und herrscht und waltet unbehindert in ihrem Gebiete – aber noch hat sie nicht die Weihe, welche sie vollberechtigt im Rathe der Nachbarinen macht, noch ist sie ihnen nicht ebenbürtig, denn es fehlt ihr der Adel, welchen der Name »Mutter« verleiht. – Und wem gilt ihr Schaffen in der Wirthschaft, ihre Sparsamkeit und ihre glückliche Hand, wenn der Erbe des eigenen Blutes fehlt? – Wo ist das Dritte, welches Theil hat am Gatten, wie an ihr, worin sich Beyde mit gleichem Rechte wieder begegnen, alle Sorgen und Schmerzen ihre Ausgleichung finden?
Dieses Dritte – das zweyte Ich der beyden Gatten in Einem – ist das Kind – und nur wenn die junge Frau auch Mutter geworden und zu ihren Frauenpflichten die süßen Mutterpflichten gesellen kann, ist das Weib auf seiner höchsten Stufe angekommen.
Und wie den Menschen in seinem Erdenleben Leid und Freud abwechselnd geleitet, die Freude gar häufig [151]
nach Leid, und nur um wieder neuer Plage, neuem Kummer den Platz zu räumen, so weiß die junge Frau, welcher die Hoffnung der Mutterschaft aufgegangen ist, daß auch in diesem Stande Böses und Gutes sich mischt, daß das Böse auch hier sich eindringt, und wohl um so gewisser und um so zudringlicher, als ein neues Leben in die Welt treten soll, welches, noch nicht geboren, schon den Nachstellungen des Feindes der Menschheit ausgesetzt ist, noch mehr aber in den ersten Tagen, in denen es das Licht der Sonne mit dem Dunkel des Schoßes der Mutter vertauscht hat.
Es ist rührend zu sehen, mit welcher ängstlichen Sorgfalt im Volke für Mutter und Kind gesorgt wird, wie alles überliefert wird, was je schaden könnte, wie alle Mittel bereit stehen, um die übeln Einflüsse auf das Kind im Mutterleib und auf das Kind an der Mutterbrust abzuwenden, die schädlichen Eindrücke abzuwehren oder zu beseitigen.
Es gehört nicht wenig dazu, für die Mutter, die davon hört, nicht zaghaft, nicht mit Angst und Beben des Augenblickes gewärtig zu seyn, wo sie und ihr Kind das Ziel der Angriffe des Bösen und der ihm verfallenen Menschen werden soll. Doch stärkt sie der Glaube, wie ihre Kirche die Mittel besitze, sie zu behüten und das Kind zu bewahren; es erhebt sie das Bewußtseyn, daß eine höhere Weihe ihr wird und ein höherer Schutz ihr in Aussicht steht – und sollte sie auch in dem Augenblicke, wo sie einem neuen Wesen das Leben gibt, aus der Welt treten müssen, so beruhiget [152]
sie der Gedanke, daß sie ihrer Pflicht zum Opfer gefallen und der Herr, vor dem sie zu erscheinen hat, mit gnadenvollem Blicke sie ansehen werde.
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1. Mutterhoffen
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2. Niederkunft
- 1. [Ist die Zeit der Niederkunft herangekommen, so wird die Hebamme]
- 2. [Da die beyden Gatten in Einem Bette, einem zweyschläferigen, schlafen]
- 3. [Das Kind aber wird zu Haupten über quer gelegt, damit es nicht]
- 4. [Den älteren Kindern, welche über die Ankunft des neuen Brüderchens]
- 5. [In Neustadt wird den älteren Kindern von der Hebamme etwas mitgebracht]
- 6. [Die Kindbetterin hat viele Versuchung und Anfechtung für sich und]
- 7. [Auch die Hebamme ist derley Anfechtungen unterworfen, und muß daher]
- 8. [Weil die Kindbetterin immer Anfechtungen vom Bösen hat, darf sie]
- 9. [Nach Ave Maria soll man ihr kein Wasser mehr, überhaupt gar nichts]
- 10. [Es hilft ihr auch nichts, wenn sie sich und das Kind mit Weihwasser]
- 11. [Kommen die Freunde auf Besuch, so bleiben sie an der Thüre stehen]
- 12. [Wer auf Besuch kommt, darf nicht schwarz gekleidet seyn, vor Allen]
- 13. [Damit bey den Besuchen nicht Drud, nicht Hexe sich einschleichen]
- 14. [Eine Kindbetterin soll in den sechs Wochen, besonders aber in den]
- 15. [Während der sechs Wochen soll sie auch nichts herleihen, besonders]
- 16. [Kleider, welche ein Weib im Kindbett gemacht, ziehen den Donnerkeil]
- 17. [In den sechs Wochen ist der neunte und letzte Tag der gefährlichste]
- 18. [Eine Kindbetterin darf sich in den ersten vierzehn Tagen nicht]
- 19. [Kämmt sich die Kindbetterin inner der sechs Wochen, so muß sie]
- 20. [Wenn eine ledige Person einen Rosenkranz findet, an welchem nichts]
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3. Taufe
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4. Das Weisad
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5. Vorsegnen
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6. Muttersorge
- 1. [Die Nachgeburt wird in einen neuen Hafen gethan, unter das Bett]
- 2. [Die Nabelschnur bleibt dem Kinde, bis es dreymal gebadet ist, dann]
- 3. [Ist das Kind zum erstenmal gebadet, so schüttet man das Badwasser]
- 4. [Ein neugebornes Kind wird nach der Geburt sogleich gewogen, um]
- 5. [Zu Bärnau wird bey der Geburt eines Kindes sogleich der Kalender]
- 6. [Wenn das Kind gleich nach der Geburt die Augen öffnet, wird es]
- 7. [Wenn die Hebamme aus dem Hause ist, hängt man dem Kinde gegen die]
- 8. [Bringt das Kind ein Mal zur Welt, so muß die Mutter früh bey abnehmendem]
- 9. [Hat das Kind die Mundfäule, so streicht man ihm mit einem eben]
- 10. [Hat das Kind den Pfizwurm, so bindet man ihm einen lebenden Schmerlfisch]
- 11. [In den sechs Wochen dürfen die Windeln nicht unter die Bank geworfen]
- 12. [Ein Kind zum Fenster hineingegeben, wird nicht mehr größer]
- 13. [Ein Kind darf man unter Einem Jahre nicht abregnen lassen, damit]
- 14. [Vor Einem Jahre soll man auch ein Kind nicht in den Spiegel schauen]
- 15. [Damit das Kind eine schöne helle Stimme zum Singen erhalte, gibt]
- 16. [Gibt man einem Kinde unter Einem Jahre nüchtern das gekochte Herz]
- 17. [Ein Kind unter Einem Jahre soll man nicht riechen lassen, sonst]
- 18. [Trägt man ein Kind zum erstenmal in ein Haus, sey es arm oder reich]
- 19. [Das Haar des Kindes wird dick und schön, wenn man ihm den Kopf]
- 20. Unglückliche Geburtstage
- 21. [Wenn ein Kind das erstemal zur Schule geht, soll man es mit Wintergrün]
- 22. [Große Vorsicht hat die Mutter zu beobachten, wenn sie dem Kinde]
- 23. [Das Kind liegt die ganze Zeit in der Wiege; je mehr es schläft]
- 24. [Eine der größten Sorgen der Mutter in späterer Zeit ist die, daß]
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7. Beschreyen des Kindes
- 1. [Ein neugebornes Kind kann durch äußeren Einfluß beschrien oder]
- 2. [Diesem Einfluß ist das Kind inner der ersten vierzehn Tage oder]
- 3. [Daher können Menschen mit der beßten Absicht, selbst Verwandte]
- 4. [Will ferner ein fremder Mensch, der nicht in das Haus gehört, das]
- 5. [Lobt aber eine fremde Person das Kind seiner Schönheit, so ist]
- 6. [Vor den drey ersten Tagen darf aber das Kind überhaupt nicht aus]
- 7. [Einem fremden »Leid«, das unverhofft kommt, darf die Wöchnerin]
- 8. [Uebrigens kann die Mutter das Kind gegen diesen bösen Zauber schützen]
- 9. [Daß ein Kind beschrien ist, erkennt die Mutter an dem salzigen]
- 10. [Ist nun das Kind beschrien, so leckt es die Mutter dreymal an der]
- 11. [Hilft dieses nicht, so wischt ihm die Mutter das Gesichtchen mit]
- 12. [Um zu wissen, ob das Kind auf den Tod, von unten auf, vermeynt]
- 13. [Wenn ein Kind nicht gedeiht, also beschrien ist, oder den Altvodar]
- 14. [Zu vermeynten Kindern kommt auch die Drud, um an ihnen zu saugen]
- 15. [Aber nicht bloß das Kind, sondern auch seine Wäsche kann beschrien]
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8. Auswechseln und Wechselbalg
- 1. [So lange die Mutter der kirchlichen Vorsegnung entbehrt, ist sie]
- 2. [In den ersten drey Tagen darf daher die Wöchnerin nach Gebetläuten]
- 3. [Unter dem Gebetläuten in der Dämmerung hat nämlich die Drud die]
- 4. [In Treffelstein ist es der Böse, welcher der Mutter das Kind nimmt]
- 5. [Wenn nun die Drud das Kind nehmen will, so verfällt die Mutter]
- 6. [Die Mutter kann aber die Drud, im Falle sie kommen sollte, berücken]
- 7. [Ein anderes Schutzmittel ist ein geweihtes Skapulier, welches man]
- 8. [Hat die Drud das Kind ausgewechselt, so ergeht es diesem in gleicher]
- 9. [Um Bärnau ist es nicht der Böse, und nicht die Drud, welche der]
- 10. [In der Gegend des Hahnenkamms bey Altdorf und Heidenheim herrscht]
- 11. [Die Wechselbälge werden nicht größer als ein fünfjähriges Kind]
- 12. [Von dem beständigen Schreyen des Wechselbalges, den immer hungert]
- 13. [Ein merkwürdiger Glaube herrscht in dieser Beziehung um Waldmünchen]
- 14. [Im untern Schneeberg ist ein solcher Wechselbalg, zwey Fuß hoch]
- 15. [Ueber die Natur des Wechselbalges herrscht bey Roding eine eigenthümliche]
- 16. [Nach der allgemeinen Ansicht in der Oberpfalz, besonders am Böhmerwalde]
- 17. [Frägt man um den Grund, warum Mutter und Kind in dieser Weise dem]
- 18. [Dem Vater liegt während dessen keine besondere Pflicht auf: doch]
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9. Des Kindes Tod
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10. Der Mutter Sterben
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11. Die Drud
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12. Anhang