5.

[34] Gothisches ei ist meistens gleich Oberpfälzischem und Neuhochdeutschem ei. Hier tritt wieder ein merkwürdiges Verhältniß ein. Im Gothischen erscheint ei neben iu und neben ê, wie speidizei neben spêdizei, fraleitáis neben fralêtáis, uhteigs neben uhtiugs; in gleicher Weise im Oberpfälzischen spáydar neben spáudar, bláys'n neben bláus'n, stáyss'n neben stáuss'n. Wenn es gestattet wäre, Goth. hneivan zu Oberpf. knaýwn = knien, und[34] Goth. heiv = Familie zu Oberpf. Haýwa = Wohnungsrecht im Hause, zu setzen, so wäre ein weiterer Anhaltsrunkt dafür gewonnen, daß theilweise auch Goth. ei dem Oberpf. aý entspreche, in den Fällen nämlich, wo jenes für iu stehen kann und für ê. Das Nebeneinanderstehen von Goth. ê und ei würde auch Oberpf. áu = Goth. ê näher erklären.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 34-35.
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