1.

[313] Vor allem läßt man diesen Vorabend, d.h. den ganzen Tag, Niemand Fremden in den Stall und sperrt ihn schon vor Sonnen-Untergang zu. Kemnath.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 313.
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