1.

[59] Die Zeit vom Heiratstage bis zur Hochzeit oder Trauung heißt Verkündzeit. Während derselben wird Alles geordnet, was das Gesetz vorschreibt, und die Ausstattung der Braut besorgt.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 1, Augsburg 1857/58/59, S. 59.
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