85. Vorzeichen des Ertrinkens.

[62] Er sind jetzt 29 Jahre her, da fischten Nachts zwei Brüderpaare aus Hollenstedt in der Bölle, da wo dieselbe in die Leine[62] fällt. Das Wasser der Bölle ist reiner, und die Fische ziehen sich gern dahin. Schon hatten sie einen Eimer voll Hechte und Butfische gefangen, da hörten sie plötzlich von der Leine herüber dreimal den Ruf Hülfe, der aus dem Wasser zu kommen schien. Wiewohl einige von ihnen gleich vermutheten, daß um diese Zeit hier kein Mensch in Gefahr zu ertrinken sein würde, so liefen sie doch dahin, woher der Hülferuf erschollen war, fanden aber nichts. Sie sprachen im Dorfe nicht davon, weil sie ja nicht fischen durften und in Strafe verfallen wären, wenn dieß bekannt geworden wäre. Um sich aber sicherer zu überzeugen, nahmen sie in der nächsten Nacht, als sie wieder dahin zum Fischen gingen, noch einen fünften mit sich, und abermals hörten sie ganz deutlich von der Leine her dreimal den Ruf um Hülfe. In der dritten Nacht gingen die vier wieder an die Stelle, um zu fischen, und auch diesmal rief wieder eine Stimme aus der Leine dreimal um Hülfe. Am Tage nach dieser Nacht wollte nun ein Knecht aus Hollenstedt, welcher eingefahren hatte, im Mittage seine vier Pferde, welche ganz heiß waren, im Wasser abspülen und ritt mit ihnen in den Kolk hinein; die beiden hinteren hatte er den vorderen an die Schwänze gebunden. Kaum war er aber etwa zehn Schritt weit hineingeritten, als das Pferd, worauf er saß, schon unterging; zwar kam er wieder empor, und man sah ihn noch einmal auf einem anderen Pferde sitzend; aber er vermochte nicht sich zu retten, sondern ertrank vor den Augen von vielleicht sechzig Menschen. Mit ihm waren die zwei sehenden Pferde ertrunken, während die beiden andern, welche blind waren, wieder heraus kamen.

Quelle:
Georg Schambach / Wilhelm Müller: Niedersächsische Sagen und Märchen. Göttingen 1855, S. 62-63.
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Niedersächsische Sagen und Märchen : Aus dem Munde des Volkes gesammelt und mit Anmerkungen und Abhandlungen herausgegeben. Nachdruck 1979 d. Ausgabe Göttingen 1855.