Urtheilsspruch des geistlichen Ober-Consistoriums gegen einen Ehebrecher

[171] Du hast des Nächsten Weib getreten:

Du mußt die Mühle treten nun.

Dem Kuckuck ist der Weg zum fremden Nest vertreten,

Und jeder Ehmann darf vor Hörnern sicher ruhn.

Die Ehebrecherin soll spinnen,

Und ehrbar sich ihr Brod gewinnen.

Quelle:
August Wilhelm von Schlegel: Sämtliche Werke, Band 2, Leipzig 1846, S. 171.
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