Das 47. Capitel.
Wer im Holtze arbeitet / der wird nicht reich.

[84] Dieses ist ein allgemeines Vorgeben in gantz Teutschland; Wie ferne aber solche Meynung den Stich halte, wäre mit vielen Umständen leicht zu widersprechen, wenn ich nicht der Kürtze mich zu befleißigen entschlossen wäre. Ich will aber nur diese Frage anstellen: Ob denn andere Handwercks-Leute, welche in Stein, Eisen, Thon, und andern Materien arbeiten, von ihrer Arbeit reicher werden, als die so in Holtz arbeiten? Ich meines Orts kan mit Wahrheit sagen, daß ich noch so wenig reiche Mäurer und Schlösser, als Zimmerleute, angetroffen; auch habe ich noch nicht gehöret, daß ein Drechsler gewünschet hätte, daß er möge mit einem Töpffer tauschen können. Ja ich erinnere mich eines Wagners oder Rademachers, welcher mit seinem Nachtbar, einem Goldschmidt / nicht umgesetzet hätte, und wenn dieser jenem gleich etliche hundert Thaler hätte heraus geben wollen. Kurtz zu sagen /[84] es giebt in einer ieglichen Proffesion Arme und Reiche, nachdem die Glücks- und Unglücks-Fälle über einen kommen, oder, nach dem mancher faul oder fleißig, alber oder verständig, sparsam oder verschwenderisch ist. Es giebt zwar freylich unter denen Zimmerleuten, Tischern, und dergleichen, zu weilen versoffene Brüder, aber unter andern Handwercken fehlets leider! auch nicht daran / und ist ein iedes Handwerck aller Ehren werth, so lange es nicht von seinem Meister oder Gesellen selbst geschändet wird. GOtt hat dem Menschen verordnet / daß er im Schweiß seines Angesichts sein Brodt essen / und sich mit Kummer nähren soll. Betrifft nun dieser Ausspruch GOttes einen Wagner, Tischer, Zimmermann, oder andern, der in Holtze arbeiten muß, so kan er mit freudigem Muthe leben und sterben, als mancher ungerechter Richter, Gewissen loser Advocat, betrüglicher Wucherer und Schabehals, oder dergleichen, der gantze Kästen Geld und Reichthum zusammen geschunden hat und endlich zum Teufel fahren muß; denn Armuth lähmet nicht.

Quelle:
Schmidt, Johann Georg: Die gestriegelte Rocken- Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), 1722 (Bd. 2), [Nachdruck Weinheim; Deerfield Beach, Florida 1987]., S. 84-85.
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