4.

[256] Einen Schlagreim nennet man denselben / welcher in einem eintzelen Worte bestehen kan / wan nemlich die gantze Reimzeil durch ein Wort vollendet wird /Zur anzeige folget ein


Schlagreim.


Eigen Richterschaft

Billig wird gestraft. etc.

Erfahrenheit

Der alten Kleid /

Bescheidenheit

Gehorsamkeit

Ziert junge Leut. etc.

Quelle:
Justus Georg Schottel: Teutsche Vers- oder Reimkunst. Lüneburg 1656, S. 256.
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