Drittes Kapitel.

Auslegung etlicher juristischer Wörter.

[38] A.

Ab intestato heißt, wenn Einer ohne Testament stirbt. Hier erben nur die nächsten Freunde.

Action, ein Gerichtshandel.

Actor, der Kläger.

Acta, heißen insgemem diejenigen Schriften, die in einer Streitsache gegen einander gewechselt, und in den Gerichten eingegeben worden.

Acta heißt auch vielmals der Ort, wo man Recht spricht; als: apud acta, vor Gericht.

Actioniren heißt so viel, als eine Klage vor Gericht wider Einen anstellen.

Activschulden sind diejenigen, die man mir bezahlen soll. Passivschulden sind aber diejenigen, die ich einem Andern entrichten muß.

Actum, das ist, so geschehen den Tag und das Jahr etc. z.B. Actum zu Amberg, den 7. May, 1752.

Actus possessorius heißt diejenige That oder Handlung, dadurch Einer den Besitz oder Possess eines Guts behaupten will.

Ad deliberandum nehmen heißt, Etwas zu weiterer Ueberlegung aussetzen.

Ad notam nehmen ist, ein Ding fleißig anmerken.

[39] Ad pias causas, oder ad pios usus, was zu milden Sachen, als Kirchen, Schulen, Spitälern, Weysenhäusern etc. vermacht, oder gegeben wird.

Adoptiren, wenn Einer, der keine Kinder hat, einen Andern an Kindesstatt annimmt.

Ad perpetuam rei memoriam, zu ewiger Gedächtniß.

Anlehen, wird das Kapital genannt, welches auf Zins oder ohne Zins ausgeliehen wird; solches muß bey Veränderung der Münze nach dem Werthe zurückgegeben werden, wie selbiges zu der Zeit, als der Kontrakt gemacht worden, gewesen ist.

Annaten sind die Einkünfte des ersten Jahres, welche Derjenige in die päpstliche Kammer liefern muß, der ein erledigtes Bischofthum antritt.

Annui reditus, das jährliche Einkommen, als Renten, Zinsen.

Annulliren, Etwas wieder aufheben, und für null oder nichtig halten.

Appelliren ist, wenn man sich von einem niedern Gerichte an ein höheres wendet.

Arrestiren heißt, Einen anhalten, setzen lassen, in Verhaft legen.

Asylum ist ein befreyter Ort, allwo Einer sicher ist, der ungefähr und nicht vorsetzlicher Weise Jemanden umgebracht hat. Papst Bonifacius V. hat allen Kirchen und Altären dieses Privilegium gegeben.

Attestiren, heißt bekräftigen.

[40] Attestatum, das ist, ein Zeugniß seines Wohlverhaltens.


B.

Bona adventitia heißen die Güter, die den Kindern, welche in des Vaters Gewalt stehen, anders woher, als von dem Vater, zukommen.

Bona allodialia heißen die Erbgüter oder Eigengüter, die Einer erkaufet, oder ererbet hat.

Bona caduca sind Güter, welche dem Fisco oder Fürsten heimfallen.

Bona dotalia, die Heirathgüter, Ehegelder.

Bona feudalia, Lehengüter.

Bonæ fidei possessor ist, der ein Ding oder Gut auf guten Glauben besitzt, und wirklich glaubet, daß er rechtmäßiger Herr sey. Malæ fidei possessor aber ist, der eines andern Sache wissentlich besitzt.

Bona fiscalia sind diejenigen Güter, die ein Regent oder Fürst aus einer Ursache einzieht, und sich zueignet. Dergleichen sind Herren- und erblose Güter. lt. die Güter Derer, die ins Elend geschickt werden; it. die Waaren, die nicht verzollet werden, wenn man nämlich die Mauth umgeht etc.

Bona immobilia sind die unbeweglichen Güter, die ihrer Natur nach von einem Orte zu dem andern nicht können gebracht werden, als Felder, Wiesen, Waldungen etc.

Bona mobilia sind bewegliche Güter, Fahrnisse an Hausgeräthe, und andere Dinge.

Bona paraphernalia sind des Weibes eingebrachte eigene Güter, die sie ihrem Manne[41] nicht als Ehegeld oder Heirathgut zugebracht hat.


C.

Calumniren, verläumden, schmähen, lästern etc.

Calumniose, schmählich, fälschlich, lästerlich, und verleumderischer Weise.

Capital ist die Hauptsumma des ausgeliehenen Gutes.

Capitalist, Einer, der viel Geld auf Zins liegen hat.

Codicill ist ein gemeiner letzter Wille, wo nicht solche Ceremonien und Solennitäten vorgehen, als im Testamente, und werden 5 Zeugen dazu erfodert. Sieh Testament.

Competenten sind Etliche, die Alle um einerley Ding anhalten.

Complices sind die Mitschuldigen einer bösen That.

Concipiren, eine Schrift machen, aufsetzen, verfassen.

Comes Palatinus, Cæsareus, ein kaiserlicher Hof- und Pfalzgraf wird Derjenige genannt, welcher vom Röm. Kaiser Macht und Gewalt empfangen hat, Doctores, Licentiatos und Magistros, die man sonst Bullatos nennet, zu machen, wie auch Notarios und Poeten zu creiren; item, Hurenkinder ehrlich zu machen.

Conferenz, eine Berathschlagung.

Confisciren, wenn die Obrigkeit eine verbothene, oder andere Sache einzieht. Sieh Bona Fiscalia.

[42] Confrontiren, wenn man Einem die Zeugen unter die Augen stellet, welche ihm die geläugnete Sache ins Angesicht sagen müssen.

Contingent, die Anlage an Geld.

Conto, Schuldzettel.

Consens, Beyfall, Bewilligung.

Consequenz, Folge, Nachfolge. Ein Sache von großer Consequenz heißt, die von großer Wichtigkeit ist, und Viel nach sich zieht.

Conspiration ein heimliches Verständniß, Verrätherey wider eine Stadt, ein Land, oder einen Potentaten.

Contestiren, bezeugen, versichern, hoch betheuern.

Contraband-Waaren sind alle diejenigen, welche wider das Verboth des Landesfürsten verkauft, oder eingeführt werden.

Carta bianca, ein unbeschriebenes Papier, darauf Nichts, als der Name des Gebenden und dessen Pettschaft, zu finden, damit der Andere, dem es gegeben wird, das Nöthige nachmals darauf schreiben möge.

Casus fortuitus, unversehener Zufall.

Cathedraticum heißt Dasjenige, was die Clerici ihrem Bischofe jährlich, als ein Zeichen der Subjection und des Gehorsames, bezahlen müssen.

Caviren heißt, für Einen gut stehen, Bürge werden etc.

Caviliren, Einen verspotten, spöttlich halten.

Censura Ecclesiastica, eine Kirchenstrafe, und begreift solche die Excommunication, Suspension und das Interdictum.

[43] Competens forum, das ordentliche Gericht, vor welchem Einer klagen oder verklagen kann.

Clausula salutaris, ein gewißer Punkt, Umstand einer Schrift, Anhang, Bedingung.

Competens Judex, der ordentliche Richter, der die Bothmäßigkeit in einer Sache hat.

Contumax, oder ungehorsam, ist Einer der dreymal (oder einmal peremtorie) citiret, oder vor Gericht berufen wird, und nicht erscheint.

Copia, eine Abschrift aus dem Originalbriefe, Schrift, etc.

Corpus delicti ist diejenige Sache, woran das Delictum oder Verbrechen begangen worden. Zum Beyspiele: Im Todtschlage ist das Corpus delicti der entleibte Körper; in einer Verwundung die Wunde; im Diebstahle die gestohlene Sache.

Creditores sind, die von Einem Schulden einzufordern haben; Debitores aber sind, die solche Schulden zu bezahlen haben.

Crimen læsæ Majestatis ist das Laster der beleidigten Majestät, wenn man sich an des Oberherrn Person, seiner Familie, oder seinen höchsten Bedienten vergreift.

Criminalsache ist eine peinliche Sache, die Leib und Leben antrifft.

Cum hac comminatione, mit der Bedrohung oder Warnung.

Cum protestatione, mit Bedingung oder Vorbehalt.

Cum resusione expensarum, mit Erstattung der Unkosten.
[44]

D.

Decidiren, entscheiden, beylegen, zu Ende bringen, einen Handel ausmachen.

Decimæ, der Zehend, ist der zehnte Theil von einer Sache, den man jährlich geben muß. Großer Zehend besteht in Weitzen, Korn, Gersten etc. Kleiner Zehend in Kraut, Rüben, Flachs, Obst etc. Blut-Zehend besteht in allerhand lebendigen Thieren und Geflügel, als: Schafen, Schweinen etc. Gänsen, Aenten, Hühnlein etc.

Declariren, erklären.

Decretum ist ein Befehl, Ausspruch oder Verordnung einer Obrigkeit.

Didiciren, Einem ein Buch zuschreiben.

Deductis deducendis, nachdem abgezogen, was abgezogen werden soll.

Deductis impensis, nach abgezogenen Unkosten.

Defalciren, abbrechen, abziehen.

Degradiren, absetzen, das ist, Einen seines Amtes, Würde oder Standes entsetzen.

De jure Etwas thun heißt, mit Recht und Fuge Etwas thun, dawider sich Niemand beschweren kann.

Delictum, Uebelthat, Missethat, Verbrechen.

Delinquent, der Verbrecher.

Denominiren, benennen, Einen vorschlagen, z.B. zu einem Amte.

Depositum ist, wenn man Einem Etwas aufzuheben giebt, so, daß mans wieder fordern könne, wenn man will.

Diploma, Freyheitsbrief von einem Fürsten etc.

[45] Differentien, Streitigkeiten.

Documenta, schriftliche Urkunden und Beweisthümer.

District ist der Umfang eines Gebiethes.

Divortium, die Ehescheidung.

Domicilium habitationis ist der Ort, wo Einer wirklich wohnet, und stets zu wohnen gesinnet ist.

Quasi domicilium ist der Ort, wo Einer noch nicht wirklich wohnet, doch gesinnet ist, dahin zu ziehen, und stets alldort zu wohnen.

Domicilium Originis ist der Geburtsort, wo Einer gebohren ist.

Dominium, das Eigenthum der Sache item. die Herrschaft über einen Andern.

Dominium directum, das Eigenthum über den Grund und Boden (Grundherrschaft). Dominium utile, das nutzbare Eigenthum, eine Sache zu nutzen, und zu gebrauchen.

Dominus directus, der Erb- Zins- oder Lehen-Herr, von dem die Lehen eines Gutes muß geholet werden.

Dominus utilis ist Derjenige, der den Nutzen von einer Sache hat, welche Sache einem Andern zugehöret.

Donatio ad pias causas, eine Schankung zu milden Sachen. Sieh oben ad pias causas.

Donatio inter virum etc. uxorem, die Schankung zwischen Mann und Weib. Diese Schankung ist in Rechten verbothen.

Donatio mortis causa, eine Schankung von Todes wegen; das ist, wenn Einer aus Rücksicht[46] auf seinen Tod, oder weil er in einer gefährlichen Krankheit liegt, oder sonst eine gefährliche Reise vor sich hat, einem Andern Etwas verschaffet, oder zueignet; jedoch, daß er, nach vergangener Gefahr, diese Schankung wieder aufheben könne. Und dieses ist in Rechten erlaubet.

Donum gratuitum, ein freywilliges Geschenk.

Dos, ein Heirathgut.

Dotalia pacta, die Vergleichung wegen des Heirathguts.

Dotalia instrumenta, Heirathsbrief.

Duellum, ein Zweykampf, oder wenn Zween einander auffordern, und sich mit Pistolen oder Degen schlagen. Dieser Misbrauch ist schon längstens sehr scharf verbothen worden; und ist sogar die Exkommunikation darauf geschlagen, so, daß, wenn Einer auf dem Platze todt bleibt, er nicht könne in ein geweihtes Ort geleget werden.

E.

Electio, die Wahl, das ist, Einen zu einer Würde erwählen.

Electio per inspirationem ist, wenn Einer durch einhällige Stimmen der Wählenden zu einer Würde erwählet wird, gleichsam, als wenn es Gott ihnen eingäbe, denselben zu erwählen.

Electio per compromissum ist, wenn Einer aus den Wählenden von den Schiedrichtern, denen die Wählung von ihnen freywillig überlassen worden, erwählet wird.

[47] Electio per scrutinium ist, wenn Einer von den Wählenden durch besondere Vota oder Stimmen erwählet wird. Und dieses ist heut zu Tage der gemeinste Gebrauch.

Ehehaft ist, was ohne Billigung des Landesfürsten nicht kann aufgerichtet, oder gebauet werden. Es giebt nur Vier, die ehehaft sind, als 1) eine Mühle, 2) eine Schmiede, 3) ein Bad, und 4) ein Tafern. Diese können ohne Consens des Landesfürsten nicht aufgerichtet werden; besonders im Bayerland.

Emphyteusis, erblicher oder ewiger Bestand eines Gutes; oder eine erbliche Verleihung eines Gutes um einen gewißen jährlichen Zins entweder auf ewig, oder auf eine gewiße Zeit.

Emphyteuta, der Erb-Zinsmann, der von einem Herrn um gewißen jährlichen Zins Dominum utile, oder das Gut erblich genießt. Dominus directus heißt der Herr dieses Guts. Sieh Güldbauer.

Erbrecht, sieh Emphyteusis.

Error facti ist, da man nicht weis, daß diese oder jene Sache geschehen.

Error Juris, ein Irrthum des Rechtes.

Ex asse hæres, ein Erbe der ganzen Erbschaft.

Executores Testamenti, sind Diejenigen, die hauptsächlich dazu bestellet werden, daß sie den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen.

Exemplariter abstrafen, das ist, Andern zum Beyspiele oder Abscheu bestrafen.

[48] Exempte Klöster sind jene, welche nicht unter einem Bischofe, sondern unmittelbar unter dem Papste stehen.

Exhærediren, enterben, von der Erbschaft ausschließen.

Exspectanten, die auf Etwas warten, als auf einen Dienst etc.

Exempt, eximirt, frey, ausgenommen.

Expediren, eine Sache verrichten, ausmachen, zu Ende bringen.

Expisciren, ausforschen, ausfragen.

Expostuliren, zanken, mit Worten streiten.

Expressiones, sonderbare Redensarten und nach drückliche Worte.

Extorquiren, mit Gewalt Einem Etwas abpresse.

Extract, ein kurzer Auszug von einer Schrift.

Ex post facto, darnach, was darnach geschieht.

Ex tempore, augenblicklich, stracks, plötzlich.

Extra culpam, außer Schuld.


F.

Factiones, unterschiedliche Parteyen, die einander zuwider sind.

Falsarius, ein Briefverfälscher, oder der eine Falschheit begangen.

Feriæ, Ferien, die Feyertage bey den Gerichten sind solche Tage, an welchen keine gerichtliche Verrichtungen vorgenommen werden. Sie sind entweder feriæ sacræ, als Weihnachten, Ostern, Pfingsten etc. oder profanæ, als Hundstage, Aerndtezeit, Jahrmarkt etc.

[49] Feudum, ein Lehen, Lehengut, das Einer von dem Lehenherrn genießt, doch so, daß das Eigenthum des Guts bey dem Lehenherrn bleibe, der Ususfructus oder die Nutzgenießung aber auf den Lehenmann komme. Der Lehenherr heißt Dominus feudi; Der Lehenmann aber Vasallus. Das Lehen muß man aufs neue empfangen: 1) wenn der Lehenherr stirbt; oder 2) der Lehenvasall, der das Lehen hat; oder 3) der Lehenträger, der anstatt einer Gemeinde aufgesetzet ist.

Wenn man aber das Lehen inner Jahr und Tag nicht empfängt, oder verschläft, so fällt es in die Caducität und kann eingezogen werden.

Fideicommissgut ist ein anvertrautes Gut. Wenn nämlich Einem ein Gut von einem Herrn sammt dem Genusse übergeben worden, jedoch so, daß dieses Gut dem Herrn, der ihm solches übergeben, mit der Zeit wiederum heimfallen soll. Ist es ein männliches Fideicommissgut, so bleibt es so lang bey der Freundschaft, bis der männliche Stamm ausgestorben, hernach fällt es wieder heim. Ist es aber ein männliches und zugleich ein weibliches, so fällt solches Gut nach Absterbung des männlichen Stammes, auf das weibliche Geschlecht; ist aber auch solches ausgestorben, so fällt es auf den Herrn wieder zurück.

Forum competens. Sieh oben Competens forum.

[50] Forum delicti ist, wo das Verbrechen begangen worden.

Forum deprehensionis ist, wo ein Delinquent gefangen wird. Der Delinquent, wenn er anderswo gefangen wird, muß ausgeliefert werden, nämlich dahin, wo er das Verbrechen begangen hat.

Fundation, ein Stift, z.B. eines Klosters, einer Kirche, Universität etc.

Fundus, der Grund und Boden.


G.

Gerichtszwang ist, wenn die Ungehorsamen und Missethäter durch die Gerichtsdiener mit Gewalt vor Gericht eingeholet werden.

Glossiren, ein Ding auslegen, und darüber schreiben.

Gradum nehmen, das ist ein Doctor, Licentiat, oder Magister werden.

Gravamina, Beschwerden, Klagen.

Grassiren, toben, wüthen, einreißen, z.B. Krankheiten grassiren stark, das ist, sie sind unter den Menschen stark eingerissen.

Gültbauer, ist nichts Anders, als Emphyteuta. Er wird auch sonst Erbrechter, Erzinsmann, genennet.


H.

Handlohn, sieh, Laudemium.

Hæreditas, die Erbschaft.

Hæreditaria bona, Erbgüter.

Hæres ex asse, der allein Erbe ist.

[51] Hæres necessarius ist ein nothwendiger Erbe, als da ist ein Kind, welches zur Zeit des Testamentmachers in des Vaters Gewalt gewesen, und nothwendig instituirt werden muß.

Hæres ab intestato, der Erbe, welcher ohne Testament oder letzten Willen in des Verstorbenen Verlassenschaft tritt.

Hæres allodialis der Landerbe, welcher da erbet in denjenigen Gütern, die Eigenthum, und keine Lehengüter sind.

Hæreditas paterna, die väterliche Erbschaft.

Hæreditas materna, die mütterliche Erbschaft.

Homagium, die Huldigung, oder Eid der Treue, welchen die Unterthanen ihrer höchsten Landesobrigkeit schwören müssen.

Homicidium, Todtschlag, Mord.

Homicidium voluntarium, vorsetzlicher Todtschlag. Casuale, unbedachte, ungefährliche Mordthat. Necessarium, eine Nothwehre, das ist, wenn Einer vor dem Angreifer, der ihm auf Leib und Leben geht, sein Leben nicht anders vertheidigen kann; und also aus Noth gezwungen wird, denselben umzubringen.

Hypotheca, Unterpfand, Verpfändung; item. ein versetztes Stück wegen einer Schuld: wenn nämlich Einem für das geliehene Geld ein Gut versetzet wird, auf daß er sich, wenn er sonst zu seiner Bezahlung nicht kommen sollte, an demselben Gut erhohlen könne.

Hypotheciren, versetzen, verpfänden.
[52]

I.

Immunität, die Befreyung von Steuern und Abgaben, Einquartierungen und andern öffentlichen Beschwerungen und Auflagen. Dergleichen die Geistlichkeit genießt.

Immatriculiren, in die Matrikel oder Register einschreiben, darinnen andere eingeschrieben werden. Wie es bey den Studenten auf Universitäten zu geschehen pflegt.

In expensas condemniren, in die Unkosten verdammen, das ist, dem verlierenden Theile auferlegen, daß er die vom Gegentheile aufgewendeten Prozeßkosten demselben wieder erstatte.

In flagranti, auf der That erwischen.

Inhibiren, verbiethen, verhindern.

In integrum restituiren, in vorigen Stand und Recht setzen.

Injuriren, ehrenverletzlich angreifen.

Inquiriren, nachfragen, nachforschen.

In eventum, oder in omnem eventum, auf allen Fall.

In rerum natura, so in dieser Welt zu finden ist.

In stirpes, auf die Stämme, wird gesagt, wenn die väterliche Erbschaft nicht nur auf die Söhne und Töchter fällt, sondern auch auf derer hinterlassene Kinder: z.B. Paulus, der Vater, hinterläßt zween Söhne und eine verstorbene Tochter, welche aber neun Kinder hinterlassen hat. Diese neun Kinder erben zwar mit, anstatt ihrer verstorbenen Mutter, bekommen aber insgesammt nicht Mehr, als einen einzigen Theil.

[53] Interesse, eigner Vortheil, eigner Nutzen, Gewinn etc.

Interessirt, eigennützig, der bloß auf seinen eignen Nutzen schauet; it. in einer Sache mit verwickelt seyn.

In natura, z.B. Geld in natura empfangen, heißt, das baare Geld, und keine Waaren oder Güter anstatt dessen empfangen. lt. das ausgeliehene Geld in natura restituiren, das ist, in eben den Münzsorten, wie mans bekommen hat.

Interlocaturia sententia ist ein Beyurtheil, Beybescheid, der nicht wegen der Hauptsache, sondern wegen eines Nebenpunktes gegeben wird.

Inventiren, eine Erbschaft beschreiben, oder Alles aufschreiben, was der Verstorbene hinterlassen hat; und ein solches Verzeichniß heißt Inventarium oder Inventur.

Investiren, Installiren heißt Einen, mit Ceremonien in ein Amt oder eine Würde einsetzen; wenn Einer investiret wird, kann er so leicht nicht abgesetzet werden.

Juramentum, ein Eid, Eidschwur, den man vor Gericht thut.

Juramentum fidelitatis ist ein Eid der Treue, welchen die Bedienten ihren Herren schwören müssen.

Juramentum assertorium ist ein Eid, in welchem Einer schwöret, etwas Geständiges anzuzeigen.

Juramentum purgatorium der Reinigungseid,[54] ist ein Eid, dadurch sich ein Beklagter, wider welchen einige Vermuthungen vorhanden sind, von der Bezüchtigung eines Verbrechens rein und los schwöret.

Juramentum suppletorium ist derjenige Eid, dadurch Einer seine Meynung, die er nur halb, oder durch einen Zeugen erwiesen hat, völlig bekräftiget.

Juramentum Urphedæ der Urphed, oder ein solcher Eid, den Derjenige, der wegen eines angeschuldigten Lasters eingelegen, aber wieder losgelassen, oder des Landes verwiesen worden, schwören muß, daß er sich nicht rächen, oder wieder in das Land kommen will.

Jurato abhören, Jurato aussagen, ist eidlich abhören, eidlich aussagen.

Judex, ein Richter, Judex Superior, der Oberrichter. Judex inferior, der Unterrichter. Judex competens, der ordentliche Richter. Judex suspectus ein verdächtiger Richter. Judex partialis, ein parteyischer Richter. Judex corruptus, ein bestochener Richter.

Jurisdiction, eine Gerichtsbarkeit.

Jurisdictio alta, ist die Obergerichtsbarkeit.

Jurisdictio bass ist die niedrige Gerichtsbarkeit. Zu der Obern, oder hohen Gerichtsbarkeit gehören die Strafen an Leib und Leben. Zur niedrigen aber werden alle Geldsachen, Verträge, Pfandschaften, Erbschaften, und dergleichen mehr gerechnet.

Jurist, der das Jus oder Recht versteht.

Jus Canonicum, das geistliche Recht.

[55] Jus Civile, commune, das kaiserliche Recht.

Jus statuarium, das Landrecht, z.B. das in Bayern, Sachsen etc.

Jus publicum, das Recht des römischen Reichs, und der Stände desselben.

Jus gentium, das Völkerrecht, oder gemeine Recht, so bey allen Völkern beobachtet wird.

Jus gladii, das Recht, die Uebelthäter hinzurichten.

Jus patronatus, Jus præsentandi, das Recht, eine taugliche Person zu einer geistlichen Würde vorzuschlagen, oder zu ernennen, z.B. zu einer Pfarre, Beneficium etc.

Jus in re, ist, wenn Einer das Recht in der Sache selbst hat, oder die Sache wirklich besitzt.

Jus ad rem, ist, wenn Einer das Recht zu einer Sache hat, aber sie noch nicht besitzt.

Jus aggratiandi, das Recht, einem Uebelthäter, der den Tod verdienet, das Leben zu schenken.

Jus alluvionis, das Zuwachs- oder Auflösungsrecht.

Jus pascendi, die Triftgerechtigkeit, oder das Recht, das Vieh auf eines Andern Grund und Boden zu weiden. Mit der Holztrift aber hat es ein anders; denn solche Triftgerechtigkeit kann zu gewissen Zeiten verbothen werden; ja, wenn das Gehölz noch junge Heue oder Schläge hat, so ist gänzlich verbothen hinein zu hüten.

[56] Jus reluendi, das Recht, Etwas wieder einzulösen.

Jus venandi, Jus venationis das Jagdrecht, Jagdgerechtigkeit, Wildbahne, Wildfuhr, oder das Recht an gewißen Orten zu jagen. Sieh unten Venatio.

Justificiren ist einen Uebelthäter hinrichteen.


L.

Legaliter, rechtmäßig, gerichtlich, gesetzlich, wie es in den Gesetzen verordnet ist.

Legatum ist Das, was im Testamente vermacht worden. Lgatarius heißt Derjenige, dem Etwas im Testamente vermacht worden. Legatum ad pias causas, was zu milden Sachen, als Kirchen, Schulen, Klöstern, Spitälern etc. vermacht worden.

Legiren Etwas im Testamente vermachen.

Legitima ein Kindstheil, ist in Rechten derjenige Theil, der den Kindern und Eltern nothwendig aus der Erbschaft muß gelassen werden. Wenn 4 oder weniger Kinder vorhanden, ist es der dritte Theil; wenn aber 5 oder mehr Kinder sind, so ist es der halbe Theil: z.B. ein Vater hat in seinem Vermögen 12 fl. wenn er nun oder weniger Kinder hat, so bekommen alle diese Kinder den dritten Theil, das ist 4 fl. die übrigen zween Theile, das ist 8 fl. bleiben dem Vater, und mit diesen kann er verfügen, was er will. Hat er aber oder mehr Kinder, so bekommen sie den halben Theil, das ist 6 fl.

[57] Legitimiren heißt die Kinder, welche außer der Ehe erzeuget, oder von unehrlichen Aeltern gebohren sind, ehrlich machen. Und dieses können die sogenannten kaiserlichen Hof- und Pfalzgrafen thun. Sieh oben Comes Palatinus Cæsareus.

Laudemium, Handlohn oder Anstandgeld, welches wegen neuer Besitzung eines handlängigen Guts dem Eigenthumsherrn, oder Domino directo, muß gegeben werden. Z.B. Es wird dieses Gut verkaufet, oder es stirbt der alte Besitzer, so muß der neue Besitzer das Handlohn oder Anstaldgeld geben; bisweilen von 100, 10 fl. bisweilen 5 fl. Andern Orts müssen die Erben des verstorbenen Besitzers auch zugleich die Abfahrt bezahlen.

Lehen, sieh oben Feudum.

Lex Aquila, das Gesetz wegen zugefügtem Schaden. Dieses Gesetz kömmt her vom Aquilio, einem römischen Bürgermeister, vermög dessen man wider Einen klaget, daß er den durch Schuld und Unvorsichtigkeit verursachten Schaden erstatte.

Licentiatus, ein Licentiat, welcher in einer Facultät sich examiniren lassen, und die Licenz oder Freyheit hat, Doctor zu werden; und weil ein Licentiat keine Mahlzeit giebt, so wird er scherzweise ein nüchterner Doctor genannt.

Liquidiren, Etwas schriftlich bescheinen.

Liquidation, schriftliche Bescheinung.

Litis contestatio, ist die Antwort auf die Klage[58] einer streitigen Sache vor dem ordentlichen Richter, es sey gleich Ja oder Nein. Oder, wenn der Beklagte sich mit Ja oder Nein auf die Klage einläßt; und also den Prozeß zu führen, sich verbindlich machet.

Litis consors, der mit einem Andern zugleich einen Streit hat wider einen Dritten. Litis consortes, die in einer Streitsache zusammenhelfen.

Litis consortium ist die Einwilligung der Streitenden, die wider einen Andern im Streithandel zusammenhalten.

Lite pedente, wenn der Streit noch anhängig ist.

Locatio, eine Verdingung, wenn man Einem eine Sache um einen gewißen Zins verdinget, oder überläßt.

Locata bona, um gewiße Zinse überlassene Güter.

L. S. so viel, als Loco Sigilli, das ist: Anstatt des Siegels.

Luce meridiana clarius, heller als die Mittagssonne.

Lucrum, der Gewinn; was nämlich nach abgezogenen Unkosten und Schaden übrig ist.

Lucrum cessans ist der Gewinn, der Einem entgeht. Damnus emergens ist der Schade, der aus einer Sache entsteht.


M.

Magia, die Zauberey, Schwarzkunst.

Magia naturalis, natürliche Zauberey, da[59] man sonderbare, verwundernswürdige Dinge durch natürliche Mittel ausrichtet.

Magnificenz, Herrlichkeit, Großachtbarkeit. Solchen Titel führet der Rector auf den Universitäten.

Majestät, ein Titel, welcher nur Kaisern und Königen gegeben wird: z.B. kaiserliche Majestät, königliche Majestät.

Majorennis heißt Einer, der sein männliches Alter erreichet, nämlich 21 Jahre zurückgelegt hat, und also nicht mehr unter Vormündern steht, sondern seine Güter selbst verwalten kann. Die Kurfürsten, vermög der goldnen Bulle, werden im 18. Jahre majorenn, und kommen zur Regierung.

Minorennis ist, der das 21. Jahr noch nicht erreichet hat, u. also noch unter Vormündern steht.

Malefizsachen, werden alle Kriminalsachen genannt, sie mögen eine Leibesstrafe nach sich ziehen oder nicht.

Manuale, ein Handbüchlein, worein man die täglichen Nothdurften schreibt.

Manuscripta, geschriebene Bücher.

Matrimonium consummatum heißt eine vollzogene Ehe, wo nämlich der eheliche Beyschlaf von den Ehegatten geschehen ist.

Matrimonium ratum, wenn die priesterliche Einsegnung zwar geschehen, die Beschreitung des Ehebettes aber noch nicht erfolget ist.

Milde Sachen, piæ causæ. darunter werden verstanden Kirchen, Klöster, Schulen, Spitäler, Lazareth, Weysenhäuser etc.

[60] Moderamen inculpatæ tutelæ ist eine rechtmäßige Defension oder Beschützung, oder eine abgenöthigte Nothwehre, da Einer von seinem Feinde also in die Enge getrieben wird, daß er denselben, sein eignes Leben zu erhalten, aus Noth übern Haufen stoßen muß. Cum moderaminæ inculpatæ tutelæ heißt eben so Viel. Und wenn er auf solche Weise den Angreifer entleibet, ist er darum Nichts schuldig de jure civili.

Mobilien, Hausrath.

Memorial, Denkzettel, schriftliche Erinnerung.

Monopolium ist eine Handlung, da Einer allein das Recht oder die Freyheit hat, gewiße Waaren zu verkaufen. Und diese dem gemeinen Wesen höchst schädliche Handlung ist schon öfters im römischen Reiche verbothen worden.

Motu proprio, das ist, aus selbst eigner Bewegniß. Es ist eine Klausel, welche den Rescriptis etc. angehänget wird, und die da wirket, daß der Gegentheil nicht dawider angehöret wird.


N.

Nachsteuer ist ein gewißes Geld, welches Derjenige erlegen muß, der außer Landes eine Erbschaft bekömmt, oder sich außer Landes in ein anderes Ort begiebt; und wird von 100 in einigen Orten 20, in andern 10 oder 5 fl. begehret.

Natürliche Recht, Jus Naturæ, ist dasjenige Gesetz, welches Gott allen Menschen ins Herz und Gewissen geschrieben hat, und welches daher unveränderlich ist.

[61] Notarius publicus Cæsareus ein kaiserlicher öffentlicher Schreiber, ist eine Person, welche vom Kaiser selbst oder einem Comite Palatino creiret, und dazu verordnet ist, daß er Das, was gehandelt wird, treulich schreibe und aufsetze; dadurch dann solche Handlungen unwidersprechlich bewiesen werden.

Novalien, Neubrüche, sind nichts Anders, als neu umgegrabene Feldungen. Und von diesen ist man auch schuldig, den Zehenden zu geben.

Nuntius, ein Both. Wenn ein Both 20 Gulden stiehlt, soll er mit dem Strange; wenn es aber darunter, mit Staupenschlag; oder da es gar wenig, mit Gefängniß gestrafet werden.

Nuntius Apostolicus ist ein vom Papste abgeordneter Gesandter oder Bothschafter; hat aber nicht so viel Authorität und Gewalt, als ein Legatus a Latere.

Nuntiatur ist der Hof eines solchen päpstlichen Gesandten.


O.

Obligation, Schuldigkeit; it. Schuldbrief.

Officianten, Bediente, Beamte.

Onera, Lasten, Auflagen, Steuern.

Operæ pretium, der Mühe werth.

Opera Rusticorum, Bauerndienste, welche man in Bayern Scharwerk, in Schwaben und Franken Frohndienste, in Oesterreich Robwold nennet. Die indeterminatæ, oder die ungemessenen Scharwerke sind diese, welche[62] keine gewiße Zahl und Zeit haben, sondern so oft müssen gethan werden, als sie der Herr verlanget. Determinatæ, oder gemessene Scharwerke aber sind, welche entweder auf eine gewiße Zeit oder einen gewißen Ort gesetzet sind. Wenn in den Briefen nur bloß steht, die Scharwerke, so werden darunter die ungemessenen verstanden.

Original, Hauptschrift, oder der Brief selbst, nicht eine Abschrift. In Originali heißt, wenn man das wahre Exemplar, oder die Hauptschrift vorlegt oder vorweiset.

Oves ferreæ, eiserne Schafe, sind diejenigen Schafe, die bey Verpachtung der Güter dergestalten mitgegeben werden, daß sie beym Abtritte in gleicher Zahl wieder geliefert werden müssen, sie mögen sterben oder nicht.


P.

Paraphernalia bona, sieh oben Bona paraphernalia.

Patronus Ecclesiæ, ein Pfarrlehenherr wird Derjenige genannt, der die Macht hat, einer ledigen Kirche, welche von ihm oder seinen Vorältern fundirt. oder dotirt worden, Jemanden zum Pfarrherrn vorzuschlagen und vorzustellen.

Pedell ist ein gewißer Bedienter auf einer Universität, welcher dem Rectori Magnifico aufwarten, die Studenten citiren, auch allenfalls in Verwahrung bringen muß.

Pension, Geld, so man Einem jährlich zum Unterhalte giebt.

[63] Peremptorie, zum Letztenmale, ohne weitern Aufschub.

Patent, offenes Schreiben.

Pertinentien, Pertinenzstücke sind diejenigen, die einem Gut oder Hof eigentlich gehören; und solche können davon nicht verkauft werden.

Per viam gratiœ, durch Gnade.

Piæ memoriæ, gottseliger Gedächtniß.

Pleno jure, mit aller Vollmacht.

Præscriptio, præscribiren heißt in Rechten, verjähren: wenn nämlich Einer ein fremdes Gut lange Zeit ruhig und ohne Einrede Desjenigen, von dem es gekommen, besessen, und bona fide an sich gebracht hat.

Præscriptio immemorialis, ist eine unbedenkliche Verjährung, wenn nämlich Einer ein fremdes Gut ruhig besessen, so lang ein Mensch nicht gedenken kann.

Præsentation, sieh oben Jus Patronatus.

Præsentations schreiben ist, worinnen Einer zu einem Amte oder einer Würde ernannt und vorgeschlagen wird.

Pragmatica sanctio ist eine von Fürsten öffentlich gemachte Ordnung von wichtigen Sachen, welche zur Erhaltung der allgemeinen Wohlfahrt, sowohl in Kirchen- als Polizeysachen, gehöret.

Parlament ist ein Reichsrath. Und dieses hat in England eine große Gewalt. Das Parlament in Frankreich hatte sonst auch große Gewalt; aber König Ludovicus XIV. hats völlig abgethan.

[64] Patritius, ein Geschlechter. It. Die Familien in vornehmen Städten, die von Alters her bey hohen Staatsämtern sind gebraucht worden. Sie werden zu dem Adel gezählet.

Patrimonium, väterlicher Erbtheil.

Patrimonium S. Petri, ein Stück Landes bey Rom, so die Toskanische Marggräfinn Mathildis dem Papste Gregorio VII. geschenkt.

Praxis, Uebung, Erfahrenheit; it. Schwänke, Vortheil.

Precario, bittweise, aus keinem Rechte.

Palatinus, der Nächste nach dem Könige in Ungarn.

Partiel, parteyisch, der einem Theile mehr geneiget ist als dem andern.

Patriot, Landsmann.

Politicus, ein Staatsmann, Staatserfahrner.

Potentat, ein mächtiger Herr.

Prætensiones, Anforderungen.

Process, Streit- oder Gerichtshändel.

Procuriren, verschaffen, zuwegebringen.

Principal, Herr, der seine Sache durch einen Andern richten läßt.

Prinzen vom Geblüte in Frankreich sind Nebenlinien des königlichen bourbonischen Stammes, nämlich die von Conde, Conti Soissons etc.

Proprietair, der Eigenthumsherr, dem das Eigenthum an einer Sache zugehöret.

Promulgiren, öffentlich verkünden.

Pro redimenda vexa, heißt, Einem Etwas geben, oder zulassen, nur damit der Streit aufhöre.

[65] Pro rata, so Viel einem Jeden trifft oder gebührt.

Pro re rata, nach Gelegenheit, nach Beschaffenheit der Sachen.

Protestiren, widersprechen, daß Etwas nicht geschehen soll. Sein Recht sich vorbehalten.

Pupillen, Weysen, die keine Eltern mehr haben.

Privilegium, eine Freyheit, Gnade, ein besonders Recht, welches dem gemeinen Rechte entgegen ist.

Privilegium personale, eine Freyheit oder besonders Recht, so nur allein der Person zugeeignet wird. Und dieses kömmt nicht auf die Erben, sondern stirbt mit der Person ab.

Privilegium reale, eine wirkliche Freyheit, die aus gewißer Ursache einem gewißen Orte oder einer Sache gegeben wird. Und dieses Privilegium kömmt sammt dem Gute oder der Sache auf die Erben.

Protector, ein Beschützer.

Protocoliren, bey Gerichte Etwas beschreiben, aufzeichnen etc.

Prorogation, Aufschiebung, Verlängerung.

Prostituiren, zu Schanden machen.


Q.

Quæstio facti ist, wenn man nach den Umständen der Sache fragt, ob sich ein Ding also verhält oder nicht.

Quæstio Juris, eine Rechtsfrage, ist, wenn man nach Untersuchung der Umstände fraget, was in einem Falle Rechtens sey, oder nicht.

[66] Quitiren, Einem bescheinen, daß er bezahlt habe.


R.

Ratificiren, gutheißen.

Rata heißt der gebührende Theil.

Rebelliren, Aufruhr machen, den Frieden brechen, sich widersetzen.

Recepisse wird genannt ein Schein, daß ein Brief richtig eingehändiget und überliefert worden.

Recessiren, mündlich vortragen, vorbringen, abhandeln.

Recapituliren, kürzlich wiederholen.

Recompens, Vergeltung, Belohnung.

Recommendatitien, Beförderungsschreiben, darinnen man Jemanden einem Andern zur baldigen Beförderung seines Begehrens bestens empfiehlt.

Referentarius, Referent, ist Einer bey Rath der die Streitschriften der Parteyen zu Hause liest, und hernach im Rathe derselben Inhalt kurz vorträgt.

Relation, Bericht von einer Sache.

Reformiren, verbessern, erneuern, in bessern Stand setzen.

Regalia, Regalien sind besondere hohe Gerechtigkeiten, die dem Landesfürsten nur allein zukommen, und derer sich die Privatpersonen bey großer Strafe nicht anmaßen dörfen. Dahin gehören 1) die Macht, Gesetze zu machen; 2) die Münzgerechtigkeit; 3) die Strafen, die auf den Tod gehen, zu erlassen;[67] 4) die Gerechtigkeit, Steuer auszuschreiben; 5) das Recht, die Schätze; die entweder an einem öffentlichen Orte durch angewendeten Fleiß, oder durch andere unerlaubte Mittel in einem eignen Orte gefunden worden, zu nehmen; 6) das Recht, Güter, die keinen Herrn haben, wegzunehmen etc.

Registratur ist ein Ort, wo die Schriften über die ausgemachten Sachen der Parteyen aufgehoben werden.

Reluiren, eine verpfändete Sache wieder lösen.

Relutionis jus, das Recht, etwas Verpfändetes wieder einzulösen. Man kann auch etwas Verkauftes wiederum reluiren oder einlösen, wenn es nämlich beym Verkaufe also ausgemacht worden.

Repliciren, dargegenantworten, auf des Beklagten Exceptionsschrift wieder einwenden.

Replic, Gegenantwort auf des Beklagten Exception, wodurch Kläger des Beklagten Exception ablehnet, damit solche unkräftig gemacht wird.

Repressalien, Gegenarrest, Gegenrecht, wenn Einer für den Andern, oder ein Gut für des Andern verarrestirtes Gut verhaftet wird. Repressaliis uti, das Gegenrecht gebrauchen gegen eines Herrn Unterthanen, darum, daß uns in dessen Land zu dem Unsrigen nicht geholfen wird.

Revers ist eine schriftliche Versicherung, daß Dieses oder Jenes dem Andern mit der Zeit nicht schaden solle.

[68] Sich reversiren heißt, eine solche Versicherungsschrift von sich geben.

Revidiren, nochmal übersehen, überlesen, von neuem in den Acten nachsehen.

Rescript, obrigkeitlicher, sonderbar kaiserlicher Befehl.

Römermonat ist eine Reichsanlage in Deutschland, nach welcher Dasjenige, was jeder Reichsstand auf bedürfenden Fall kontribuiren muß, gerechnet wird; und beträgt, was die gesammten Kreise für einen Römermonat erlegen müssen, 2681 Mann zu Pferd, und 12795 Mann zu Fuß, oder an Geld 83964 Kaisergulden. Im Jahre 1716 haben die Reichsstände auf dem Reichstage zu Regensburg dem Kaiser zu Fortsetzung des damaligen Türkenkrieges 50 Römermonate verwilliget, und im Jahre 1734 bey dem französischen Kriege 30 Römermonate.

Rubrica, Rubric, ist der Titel an einem Buche, oder die Ueberschrift eines Dinges. Rubric, kömmt her von dem lateinischen Wötlein Ruber, welches roth heißt: denn vor Zeiten schrieb man den Titel mit rothen Buchstaben, damit es Einer gleich sehen konnte, was in jedem Titel enthalten.


S.

Sacrilegium, ein Kirchenraub, Kirchendiebstahl.

Sacrilegus, ein Kirchendieb, der geheiligte öffentliche Oerter bestiehlt.

[69] Salarium, Besoldung, ist Dasjenige, was Einem jährlich zu seiner Nahrung bezahlt wird.

Salica Lex, ist ein Gesetz in Frankreich, kraft dessen die Weiber das Reich nicht erben, noch regieren können.

Salva Coscientia, mit einem guten Gewissen oder ohne Verletzung des Gewissens.

Salvo Jure quocumque, mit Vorbehalt alles Rechtes, es mag Namen haben, wie es will.

Sanctio Pragmatica, sieh oben Pragmatica Sanctio.

Scharwerke, sieh Operæ Rusticorum.

Sententia heißt derjenige Spruch, der von einem Gerichte über eine Streitsache der Parteyen ergeht.

Sequestriren ist ein streitiges Gut hinterlegen, mit dem Bedinge, daß es bey einem dritten Manne so lang verwahret und aufbehalten werde, bis die Sache entschieden, oder die darauf gemachten Schulden abgezahlt sind.

Sequester ist Derjenige, der auf obrigkeitlichen Befehl das streitige Gut, bis zu völligem Austrage des Prozesses in Besitz nimmt, und Rechnung darüber thut.

Servitus, die Servitut, ist eine Gerechtigkeit, die man auf eines andern Grund und Boden exerzieren kann, ohne daß der Andere solches verhindern darf: z.B. daß Einer auf eines Andern Felder und Wiesen sein Vieh treiben kann; daß Einer sein Haus, auch mit Schaden des Nachbars, höher bauen darf; daß Einer in seiner Wand ein Fenster einrichten,[70] und dadurch auf des Nächsten Grund und Boden sehen darf etc.

Signatur, ist ein Zettel, worinn man Einem Etwas anzeiget, anschaffet, anbefiehlt, was er zu thun habe.

Sigillum, Petschier, sigiliren, verpetschieren, das Petschaft darauf drucken.

Simonia, ist dasjenige grobe Laster, wenn man geistliche Benefizien und andere geistliche Sachen um Geld kaufet und verkaufet.

Sepultura asinin, sive canina, ein Esels- oder Hundsbegräbniß, das ist, wenn ein Uebelthäter unter den Galgen oder an andere dergleichen Oerter einscharret wird.

Species facti, der Verlauf einer Begebenheit.

Spolium, ein Raub, wenn Einem nämlich Etwas mit Gewalt und wider Recht genommen wird.

Sponsalia de futuro, Versprechung zukünftiger Ehe.

Sponsalia de præsenti ist die eheliche Einwilligung selbst, welche bey der Kopulation geschieht.

Stipuliren, heißt mit Hand und Mund versprechen, Dasjenige, so abgeredet worden, steif und fest zu halten.

Stipulata manu, heißt mit dem Handschlage angeloben.

Stylus Curiæ die Manier, welche bey Kanzleyen oder Gerichten gebraucht wird, sonderlich an dem päpstlichen Hofe.

Subhastiren, verganten, öffentlich ausrufen, feilbiethen etc.

[71] Suffragium, wenn Einer in Berathschlagungen oder Erwählung seine Meynung und Stimme giebt.

Synodus, eine Versammlung der vornehmsten Geistlichen.


T.

Temerarius Litigator, der keine rechtmäßige Ursachen seines Streites anführet.

Tempus longum heißt in Jure eine Zeit von 10 Jahren.

Tempus perpetuum wird in Jure eine Zeit von 30 und 31 Jahren genannt.

Tempus immemoriale ist eine solche Zeit, die Niemand denket.

Termin ist die Zeit, zu welcher Einer im Gerichte erscheinen, Etwas bezahlen oder sonst Etwas thun soll.

Terminus peremptorius ist der letzte Termin, welcher so viel Zeit oder Tage, als drey andere Termine in sich begreift.

Territorium, Gebieth, Landsbezirk.

Testamentum, letzter Wille des Sterbenden, was man nach seinem Tode mit seiner Verlassenschaft thun sollte.

Testamentum clausam, ist ein geschriebenes Testament, und gehören sieben erbethene Zeugen dazu.

Testamentum nuncupativum ist ein ungeschriebenes, und vor sieben Zeugen mündlich gemachtesTestament.

Testamentum ad pias causas, ein Testament, darinnen Kirchen, Klöster, Spitäler etc. zu Erben[72] eingesetzt werden; und dieses gilt, wenn auch nur zwey Zeugen dabey sind.

Testamentum apud Acta heißt ein letzter Wille, welchen Einer vor Obrigkeit entweder mündlich vorbringet, oder in Schriften selbst überreichet; oder, wenn er es wegen Leibsschwachheit nicht thun kann, daß er Etliche von der Obrigkeit abzuordnen bittet, die seinen letzten Willen aufnehmen möchten; und dieses Testament ist das sicherste, es kann so leicht nicht angestritten werden.

Testes de auditu sind diejenigen Zeugen, die es nur sagen hören, oder die es nur von Andern haben erzählen hören.

Testes inhabiles, untüchtige Zeugen, die kein Zeugniß geben können. Dergleichen sind 1) die Unmündigen; 2) die Unsinnigen und Rasenden; 3) die Ketzer; 4) die allzunahen Freunde; 5) die Todtfeinde; 6) die Hausgenossenen etc.

Testis occulatus, ein Zeuge, der die Sache mit Augen angesehen hat.

Testis omni exceptione major, ein Zeuge, den man nicht verwerfen oder verschlagen kann.

Tractiren, handeln.

Transactio, Vergleich, Vertrag.

Transigiren, sich über etwas Strittiges vergleichen.

Tutor, der Vormund, ist Derjenige, der über einen Pupillen Macht und Gewalt hat, und der dazu verordnet ist, daß er dessen Person und Güter beschütze.
[73]

V.

Vasalus, ein Lehenmann, Dienstmann, der von einem Andern eine Sache zu Lehen trägt.

Venatio, die Jagd.

Venatio major, die große Jagdbarkeit, oder Wildbahn, da man das grobe, hohe, große schwarz und rothe Wildprett jagen und schießen darf; als da sind Hirschen, Wildsaue, Bären, Trappen, Auerhähne, Haselhühner, Birkhühner, Schwanen etc.

Venatio minor, der kleine Wildbahn; dazu gehören die Dachsen, Rehe, Hasen, Füchse, wilde Katzen, Rebhühner, Schnepfen, wilde Enten, wilde Tauben, Krametsvögel, Lerchen etc.

Urphede, ist der Eid, den die losgelassenen Gefangenen schwören, daß sie sich nicht rächen, auch nicht wieder ins Land kommen wollen.

Usurpator, der ohne Recht, oder rechtmäßigen Anspruch ein Land, Gut, Felder etc. in Besitz hat.

Usus fructus, Genuß; wenn nämlich Einer den Genuß und Gebrauch hat von einem Dinge, dessen doch ein anderer Herr ist.

Vogelfrey, dessen Leben von der Obrigkeit frey gegeben wird, daß ihn Jedermann darf tödten.

Ultra dimidium læsus, der über die Hälfte betrogen worden; z.B. wenn Einer für eine Sache, die 100 fl. werth ist, nicht 50 fl. bekommen hat.

Votum ist so viel als Suffragium, und heißt eine Stimme, eine Meynung. Wenn nämlich[74] Einer in Berathschlagungen, oder Erwählung, seine Meynung und Stimme giebt.

Usura, ein Wucher, Zins etc.

Usuræ licitæ, zuläßige Zinse, heut zu Tage 5. pro Cento.

Usuræ illicitæ 7, 8, 9 pro Cento giebt.

Quelle:
Schreger, Odilo: Odilo Schregers lustiger und nützlicher Zeitvertreiber [...]. Eilfte, vermehrte und verbesserte Auflage, Augsburg 1802, S. 38-75.
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