49.

[52] Soll ein Kind getauft werden, so muß man bei der Wahl der Paten sehr vorsichtig sein, denn böse und gute Eigenschaften[52] derselben übertragen sich auf das Kind; das Kind artet nach dem Gevatter, oder wie man in Neuenkirchen sagt: »Den drüdden Strang kriget de Kinner van de Gevatters.« – Wenn ein Kind zur Taufe in die Kirche oder die Pfarre getragen wird, so darf die Person, welche das Kind auf dem Arme hat (Ammerld.), so dürfen die Paten auf dem Wege hin und zurück ihr Wasser nicht lassen, sonst wird das Kind ein Bettnässer (Friesische Wede). Praktisch läuft dies auf eine Mahnung hinaus, wenigstens vor dem kirchlichen Teile der Festlichkeit nicht zu viel zu trinken.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. LII52-LIII53.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Aberglaube Und Sagen Aus Dem Herzogtum Oldenburg (Paperback)(German) - Common
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg: Erster Band