51.

[53] In Oberhausen, Ksp. Holle, war eine Braut, nachdem sie vor dem Hochzeitshause angelangt, an der vom Hause abgewendeten Seite vom Wagen abgestiegen, und mußte also um den Wagen herumgehen, um ins Haus zu gelangen. Die Braut starb schon etwa ein Jahr danach. Und es soll immer Unglück bringen, wenn die Braut so absteigt. – Wenn die Schuhe der Frau umgekehrt zum Bette stehen, so wird der Mann untreu (Oldenbg.). – Das Brot soll nicht mit der angeschnittenen Seite nach der Tür des Schrankes liegen, sonst kommt Not ins Haus (Oldenbg., Münsterland). – Das Bett darf nicht mit dem Kopfende nach der Tür stehen, sonst kommt der Tod herein; es wird eine Leiche hinausgetragen (Oldenburg). Auch sagt man: das Bett darf nicht so stehen, daß der darin Liegende in das Licht schaut. (Die Leichen sind mancherorts so aufgestellt, daß sie nach dem Lichte schauen).

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. LIII53.
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