485.

[229] Stechende oder schneidende Geräte, welche zu Boden fallend im Boden stecken bleiben, verkünden Besuch: 29. Solche Geräte dürfen nicht verschenkt, noch zum Umrühren von Getränken benutzt werden: 52. Ein Messer darf nicht mit der Schneide aufwärts oder nach dem Nachbar gewendet liegen: 43, 52. Wer bei Tisch sein Messer fallen läßt, darf nicht mehr essen. Messer wirft man, um sein Schicksal zu befragen: 114. Die Scheere erscheint mitunter als Attribut der Hexen, 218g, i, 221a, auch der Walridersken: 251e. Eine Nadel, die einem die Spitze zukehrt, bedeutet Unglück: 29. Man darf eine Nadel, die man findet, nicht aufnehmen: 52. Die Nadel, mit welcher ein Totenhemd genäht ist: 456. Mit Nadeln sticht man sympathetisch, um andere Leute wehe zu tun, wohl gar sie zu töten: 205 f, g, 214a, 239. Eine Stopfnadel schießt man nach Hexen: 244, und in eine Stopfnadel verwandelt sich eine Hexe: 220hh.

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 2, Oldenburg 21909, S. 229.
Lizenz:
Kategorien:
Ausgewählte Ausgaben von
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Aberglaube Und Sagen Aus Dem Herzogtum Oldenburg (Paperback)(German) - Common
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg: Erster Band