Scena II

[86] Marggraff von Baaden, Liebenberg und etliche Stumme anstatt des Raths.


BAADEN. Dieses ist nemlich dasjenige, umb welcher willen man den Senat anhero hat beruffen laßen, daß nachdem Sr. Röm. Kayserl. Mayestät aus Landes-Vätterlicher hohen Vorsorge bey gegenwärtiger feindlichen Gefahr, Sr. Excellenz den H. General Feld-Marchall Graffen von Stahrenberg das höchste Stadt-Commando, und Sr. Excellenz dem H. General-Feld-Zeug-Meister Graffen von Cappliers das Directorium Consilij allergnädigst anbefohlen, welche so wohl an Provision als munition der Stadt keinen Mangel leyden laßen werden; So lebet man unserer Seits der Hoffnung, ein Ehrbahrer Magistrat und gesamte Burgerschafft werde bey jetzo vorhandener schweren Zeit zufolge ihrem geschwornen Eyd der hohen Generalität und einem hochpreißl. Consilio gebührlich beystehen, und die untergebene ihre Schuldigkeit beobachten, und versichert zu leben daß gleichwie Ihro Kayserl. Mayestät die Ungetreue und Wiederspenstige nachdrücklich bestraffen; Also im Gegentheil Sie auch die Treue und Gehorsam mit Gnaden belohnen werden.

LIEBENBERG. Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Herr, wann die Deputirte Syndici und Senatores nebst mir alhie gehorsamst erschienen, Sr. Kayserl. Mayestät hohen Befehl und dero Vortrag zu vernehmen, und mir nomine ihrer das Wort zu führen erlaubet ist, So kan ich versichern daß Sowohl Wir als auch die gesamte Burgerschafft und Innwohner begierig, ihrem Souverainen Monarchen zu zeigen, daß Sie auch mit denen Waffen ihr Blut und Leben wieder den Erbfeind Christlichen Nahmens darzustrecken und anzuwenden bereit sind, der tröstlichen Zuversicht Ihro Röm. Kayserl. Mayestät werden nach dero angebohrnen Clemens uns den erwartenden Succurs bald möglichst wiederfahren lassen, damit diejenige nicht in die Türckische Raub-Klauen gerahten, welche in dem Dienst des glorwürdigsten Ertz-Hauses Öesterreichs zu leben und zu sterben begehren.

BAADEN. Wann dem also, So versichert man, daß auch Ihro Röm. Kayserl. Mayestät dero Gnaden Hand nicht abziehen, sondern alle Unterthanen hülffreich beschützen werden. Nur daß die Uneinigkeit und Unordnung dem Feind nicht Platz und Raum gebe, gegen welche ein wachsames Auge zu haben, man den Senat gebührend errinnert haben will.

LIEBENBERG. Damit Sr. Kayserl. Mayestät allergnädigstem Befehl fleißigst nachgelebet werde, so eyle ich die Burgerschafft durch öffentlichen Trummel-Schlag schleünigst aufbieten zu laßen, wie nicht weniger auf ordre Sr. Excellenz des Herrn Commendanten allen Zünfften und Handwerckern ein gleiches anbefohlen worden. Und weilen also wichtige Geschäffte der Stadt unsere Gegenwart erfordern, so befehlen Wir uns zu Ew. durchläucht. beharrlichen Gnaden.

BAADEN. Ein Ehrbahrer Magistrat und löbl. Stadt- Gericht werde seinem Versprechen nachleben und sich aller Gewogenheit und Hülffe versehen, weil auch anjetzo die erste Sehsion im Kriegs-Rath gehalten wird soll deßen Nothdurfft dabey besorget werden.


Alle gehen ab.


Quelle:
Dichtung aus Österreich. Anthologie in drei Bänden und einem Ergänzungsband, Band 1, Wien und München 1966, S. 86.
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