IV.

[10] Wiewol im Schreiben muß unterweilen eines unzüchtigen oder unflätigen Werckes gedacht werden / wofern die Erzehlung nicht unvollkommen und verstümmelt bleiben sol. Und da ist unverboten daß man durch weitgesuchte Rätzel eine Sache höfflich und nachdencklich beschreibet. Den ein Verständiger verwundert sich über die Scharffsinnigkeit: ein unverständiger weiß nicht was darunter verborgen lieget / und hat keine Gefahr vom Ergernüsse. Hr. Opiz ist noch nie getadelt worden / daß er etliche schlimme Verse dahin verdammet / da man die Wand mit dem blossen Rücken anstehet. Und nicht vor langer Zeit / bat einer die Würtzkrämer / sie möchten in die Verse keinen Pfeffer thun / den sie gehöreten zu einem Dienste / da der Pfeffer schlimme Händel machen dürffte. Ins[11] gemein heisset es der Sache ein Mäntelgen umgeben / und ist also denn zugelassen / wen man / wie oben gedacht / eines solchen Werckes nothwendig erwehnen muß / und wen unter den Reden etwas nützliches und erbauliches gesuchet wird.

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Christian Weise: Kurtzer Bericht vom politischen Näscher, Leipzig 1680, S. 10-12.
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