Das siebente Capitel.

Der Vorsatz sich zu bessern gibt einem jeden das Seinige.

[850] Nicolaus Esterhazy, Palatinus in Hungarn.


Nicolaus Esterhazy zu allen Zeiten Graf zu Forchtenstein und Galanta, nach erkannter Catholischer Wahrheit von 1600. Jahr angefangen, ein abgesagter Feind des Lutherthums, lernet nach alter Glaubens-Lehr recht beichten. Sein Herr Vatter drohet ihm zwar die Enterbung, dieweil er Catholisch worden, er aber verhoffet vom himmlischen Vatter das ewige Erbtheil, beflissen nicht nur Christlich, sondern gut Catholisch zu leben; bewähret seinen Glauben mit Beichten, und Communiciren, und beredet seine zwey Herren Brüder Daniel und Paulus benamset, den engen Weeg der Seeligkeit einzugehen, auf Catholisch alle begangene grosse Sünd, nach dem Unterschied und Anzahl zu beichten, und folgends die Glaubens-Bekanntnus zu verrichten.

Dieser Herr wurde mittler Zeit dannoch Erb seines Herrn Vattern, darauf vom Kayser Matthia zum geheimen Rath erkiesen, vom Kayser Ferdinand dem Zweyten zum Richter der Cumanier im löblichen Königreich Hungarn verordnet, demnach bald im Jahr 1625. mit Beystimmung aller Wahlen Palatinus auserwählet, und angenommen. Was die erste Lehr der ewigen Weisheit, das war sein Grundvest und Haupt Regul; Sapientiæ 1. v. 1. Liebet die Gerechtigkeit, ihr, die ihr Richter seyd auf Erden. Er liebte sie als die Brust-Wehr seines Hertzens, und das Schwerd seiner Tapferkeit, und da er andern das Recht ausgesprochen, wollte er selbsten alle Gerechtigkeit erfüllen. Ursach dessen, als er im Nachsehen seiner Schriften (allwo aller rechtmäßiger Zuspruch und Abspruch[850] verzeichnet war) gefunden, daß das gewaltige Schloß Regez mit allen gehörigen Dorfschaften, ein zu Friedens-Zeiten reich erträgliche Herrschaft, mit Unrecht auf seine Vorfahrer kommen, forschet er nach, welchen es eigenthumlich zuständig, und befande, daß es einem armen Edelmann, mit Namen Frantz Alaghi, gehörig; derowegen beruffet er ihn samt etlichen vornehmen Herrn zur Mahlzeit, trinckt ihm eines zu auf ein grosses Stuck, er solle diesen Trunck seegnen, mit Lust und Freud annehmen, und Bescheid thun. Nachdem der Palatinus getruncken, überreichet er ihme das goldene Trinck-Geschirr, und zugleich in einer vergoldeten Schalen die Schriften und Schlüssel des Schloß Regez, sprechend: diese Herrschaft ist Euer, alle Beywesende sollen zu allen Zeiten Zeugnus geben, daß ich Euch diese Herrschaft mit allen Gerechtigkeiten heimstelle; das ist das grosse Stuck, auf welches ich euch einen guten Trunck zugebracht. Die Nutzung, welche ich, und meine Vorfahrer so viele Jahr gehabt, ist euch nach Billigkeit eben auch zu ersetzen, hoffentlich werden wir uns dieses Falls vergleichen.

Allen der Mahlzeit Beywesenden war dieser Trunck seltsam, niemand seltsamer, als der zugleich die herrliche Zugab erhalten. Er nahm es mit Danck und Freuden an; dermassen vergnüget mit der Herrschaft, daß er keine Ersetzung der Nutzung anfordern wolte. Frey ohne einigem Nachtheil liesse er es dem Palatino, sprechend, dieweilen ich ohne strittigem Rechts-Handel die Herrschaft Regez eingehe, will ich weiter keine andere Anforderung eingehen. Das Heyl, welches dem Haus Zachäi, ist dem Esterhazischen Haus wiederfahren, das verbleibe, und stamme noch weiter fort. Ein anderer hätte gesagt, der Habich ist mein lieber Vogel, wann er schon ein Raub-Vogel ist, und hätte ihn nicht fliegen lassen; du aber hast die Gerechtigkeit geliebt, und die Ungerechtigkeit gehasset, darum hat dich GOtt, dein GOtt mit Freuden-Oel gesalbet. Ps. 44. v. 8. Henricus. Laimerm. in aulam S. Equitis in præfatione. item Concio funebris.

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 850-851.
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