Zwey und zwantzigste Fabel.

Ein Hafen meydet die Gesellschaft des Dreyfußes.

[767] Auf eine Zeit seynd miteinander einen Fluß hinunter geschwummen ein gantz neuer irdener Hafen, und ein aus Ertz gleichfalls frisch-gegossener Dreyfuß. Da wiche nun der Hafen, so gut er konte, dem Dreyfuß aus dem Weeg, und wolte diesen Gefährten nicht an seiner Seiten haben. Dieses aber verschmachte den Dreyfuß nicht wenig, und sagte endlich zu dem Hafen: was fliehest du mich? bin ich doch nicht schwartz? worauf der Hafen: ja ich siehe kein Schwärtze, noch Ruß an dir: und wann sonst nichts anders wäre, hätte ich kein Bedencken mit dir in Gesellschaft zu schwimmen. Aber. Was aber? fragt gleich der Dreyfuß. Meinest du vielleicht, ich begehre dir sonst auf andere Weise zu schaden? nein, fürwahr; ich hab nichts böses im Sinn. Seye versichert, ich werd dich mit Anstossen nicht verletzen. Worauf der Hafen gleich wiederum: lieber Dreyfuß! ich hab an deinem guten Willen gantz keinen Zweifel. Freylich begehrest du mir nicht zu schaden. Aber der Wasser-Stoß ist ziemlich starck. Und gleichwie wir vor den Wellen, also seynd wir auch vor dem Unglück nicht sicher. Besser ist es, wir begeben uns von einander, und schwimme ein jeder Theil besonders, so haben wir uns keines Unglücks zu besorgen. Knellinger S.J. in Festivali n. 418.


Ja, gar recht. Von ein ander, von ein ander, was ungleiches Geschlechts ist. Hat es doch (leyder!) eben zu thun, daß die, so gleiches Geschlechts seynd, wann sie gar zu gemein werden, ein ander nicht verführen. Gar zu gemein, macht unrein.

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 767.
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