44. Auf einen ungerechten Richter

[393] Die Straffe scheut er nicht, wenn er sich lässt bestechen:

Denn er zahlt die,1 wird er entdeckt, mit dem Verbrechen.


Fußnoten

1 Denn er zahlt die etc. Es ward eins im Römischen Raht vorgeschlagen, dass weil man befinde, dass die Römische Landpfleger und Herrschaffter die ihnen untergebene Landschaften erschöpften, und das Geld in ihre Beutel steckten; man hinführe diejenige die man dieses Frevels überweisen würde, mit einer ansehnlichen Geld-Summe bestraffen solte. Wogegen sich aber Cicero eifrigst setzte, und zwar aus dieser Ursach: Dass da bisshero dieselbe nur so viel genommen, als sie genug erachtet hätten ihren eignen Geitz damit zu ersättigen; sie inskünftige so viel dazu nehmen würden, womit sie ohne ihren Schaden die angesetzte Straffe bezahlen und ihrer Richter Geitz ersättigen könten.


Quelle:
Christian Wernicke: Epigramme, Berlin 1909, S. 393.
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