2114.

[1988] Mel. Wenn wir arme sünder etc.


1.

Knäbelein! dein männlichs wesen ist mir armen zum genesen, daß ich, als ein streiter-knabe, theil an deiner kindheit habe.

2.

Deine heilge erste wunde salbe mich zum ehe-bunde, auf dem gliede meines leibes, das zum nutzen meines weibes;

3.

Und das purpur-rothe öle fließ auf meine priester-höle, und sie recht geschiklich mache zu der procurator-sache:

4.

Daß ich meine theure riebe mög umfassen mit der liebe, damit du dein weib umfangen, als es dir zur seit ausgangen.

5.

In dem blutgen liebes-schmerze segne ich mein ehe-herze, und das blut der ersten wunde macht das öl beym ehe-bunde.[1988]

Quelle:
Nikolaus Ludwig von Zinzendorf: Ergänzungsbände zu den Hauptschriften, Band 2, Hildesheim 1964, S. 1988-1989.
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