Abnahme

[23] Abnahme der Bahn, die technische und sicherheitspolizeiliche Prüfung einer neuerbauten Eisenbahn durch die zuständigen Behörden vor Erlaubnis der Betriebseröffnung. Eine solche Prüfung ist in den meisten Staaten durch Gesetze oder Konzessionsbedingungen der Regierung vorbehalten. Sie geschieht auch bei Staatsbahnen.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 23.
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