Achterlastig

[74] Achterlastig oder steuerlastig nennt man ein Schiff, wenn es nicht auf gleichem Kiel schwimmt, d.h. wenn der Tiefgang des Schiffes hinten größer ist als vorne. Bei Flußschiffen und bei Schiffen, die bei geringem Tiefgang ein großes Deplacement besitzen, z.B. Küstenpanzerschiffe, Prähme, vermeidet man eine Achterlastigkeit. – Durch die Achterlastigkeit wird eine bessere Steuerfähigkeit erreicht. Bei Schraubenschiffen gestattet sie einen größeren Propellerdurchmesser, bei Segelschiffen bezweckt sie, den Segelschwerpunkt möglichst weit nach hinten zu legen, um das Vorschiff vom Segeldruck zu entlasten. Näheres s. unter Schiffsberechnung.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 74.
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