Aufhalter [1]

[353] Aufhalter, Vorrichtung, um das vollständige Aufschlagen der Sieltüren zu verhindern, damit diese von dem eintretenden Strome erfaßt und durch ihn geschlossen werden können. Sie sind zum Zurückdrehen einzurichten (vgl. die Figur) für den Fall, daß die Tore für Spülzwecke oder bei starkem Binnenabfluß ganz geöffnet werden sollen. Aufhalter sind nur bei Sieltoren mit oberem Anschlag (vgl. Sieltore) am Platze, weil auf gleichzeitiges Schließen beider Flügel durch den eingehenden Strom nicht zu rechnen ist und deshalb leicht Verbiegungen beim Fehlen des Anschlags eintreten würden.

Frühling.

Aufhalter [1]
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 353.
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