Aufschlickung

[364] Aufschlickung des Bodens bezeichnet die Aufbringung von feinkörnigem Füllmaterial (Schlick, Schlamm) durch die bewegende Kraft des fließenden Wassers.

In natürlicher Weise vollzieht sich die Aufschlickung da, wo die zeitweilig eintretenden höheren Wasserstände das Ufer übertreten, sich auf den anstoßenden flachen Ländereien ausbreiten und die mitgeführten Schwebestoffe infolge der hierbei verminderten Bewegungsgeschwindigkeit und Stoßkraft des Wassers absetzen. Die Aufschlickung kann auch künstlich eingeleitet und betrieben werden, indem das schlickreiche Wasser vermittelst Schleusen dem Fluß oder Bach entnommen und in Kanälen der aufzuschlickenden Fläche zugeleitet wird. Das Nähere hierüber s. Kolmation. – Durch Aufschlickung können tiefgelegene versumpfte Grundstücke verbessert, alte Flußarme verlandet und kulturfähig gemacht werden u. dergl. Bei trockenen, oft sterilen Sandböden wird durch Aufschlickung mit tonigen Sinkstoffen eine Verbesserung der wichtigsten physikalischen Bodeneigenschaften, nämlich Erhöhung der Absorptionsfähigkeit für Pflanzennährstoffe und Wasserhaltigkeit erzielt und damit die Fruchtbarkeit befördert. Für moorige Böden ist besonders die Aufschlickung mit kalkhaltigen Sinkstoffen (Kalksand, Mergel oder Löß) von Nutzen, weil Kalk die Aufschließung des Moorbodens und die Beseitigung der durch Säurebildung veranlaßten Schädlichkeiten für den Pflanzenwuchs begünstigt. – Bei künstlichen Bewässerungsanlagen in gefällsarmen Ländereien kann die durch die Bewässerung mit trübem Wasser sich vollziehende Aufschlickung insofern unerwünscht sein, als durch die Erhöhung der Geländeoberfläche der Zuleitung des Rieselwassers mit der Zeit Schwierigkeiten erwachsen; nicht selten wird in solchen Fällen ein periodisches Abtragen der durch die Bewässerung herbeigeschwemmten Schlickmassen und eine Neuplanierung der Wässerungsflächen erforderlich.

Drach.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 364.
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