Auftrag

[368] Auftrag. Liegt das Planum einer Straße oder Eisenbahn über der vorhandenen Geländehöhe und kann diese Höhe durch Anschüttung eines Dammes (Bahndammes) erreicht werden, so nennt man, im Gegensatz zum Abtrag (s.d.) oder Einschnitt, die hierzu verwendete Erdmasse Auftrag und sagt, die Straße oder Eisenbahn liege »im Auftrag«; s.a. Erdarbeiten.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 368.
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