Bauamt

[568] Bauamt, Namen für staatliche und städtische, mit der Wahrnehmung bestimmter Bauausführungen und der Bauunterhaltung betraute Behörden.

Hat das Bauamt die gesamte Bautätigkeit für eine bestimmte Korporation zu besorgen, wie z.B. Stadtbauamt, Landesbauamt, Kreisbauamt, erzbischöfliches Bauamt, fürstliches Bauamt u.s.w., so ist sein Wirkungskreis der einer sogenannten Oberbehörde (Baudirektion). In der Regel, z.B. bei der in Deutschland üblichen Organisation, werden die Bauämter nach der zurzeit üblichen Spezialisierung des Baufaches gegliedert. Dem Fache der Architektur z.B. teilt man die sogenannten Hochbauämter (meist kurzweg Bauinspektionen genannt) zu; jenem der Bauingenieure die Straßen- und Wasserbauämter (Straßenbauinspektionen, Wasserbauinspektionen, Flußbauämter, Meliorationsbauämter, städtisches Tiefbauamt, Kanalbauamt, Bauamt für das Wasserversorgungswesen u.s.w.); jenem der Bauingenieure und Maschineningenieure die Eisenbahnbauämter, Telegraphenbauämter, Marinebauämter u.s.w. Je vielseitiger die Bautätigkeit, um so mehr Unterabteilungen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 568.
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