Baueinleitung

[572] Baueinleitung, die Vorbereitung zur wirklichen Bauausführung, insbesondere die Grundeinlösung, die Heranziehung der Unternehmer, die zu Anfang erforderlichen Absteckungen, die Herstellung von Zufuhrwegen und Lagerplätzen für größere Baustellen, von Probegruben und Probeversuchen, von Materialprüfungsanstalten, die Einrichtung von Lazaretten für erkrankte Arbeiter, beim Regiebau auch die Errichtung von Arbeiterbaracken, wo solche nötig sind, u.s.w.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 572.
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