Baueinleitung

[479] Baueinleitung, im engeren Sinne: die Tätigkeit des Bauherrn beim Regiebau zwischen Vollendung des Bauentwurfs und dem ersten Spatenstich; bei Vergebung der Arbeiten auf Grund des Bauentwurfs an einen Bauunternehmer dessen Tätigkeit vom Zuschlage der Arbeiten bis zum Baubeginn.

Die B., der die Aufstellung eines sorgfältigen Arbeitsplanes vorausgeht, umfaßt insbesondere die Zufuhr und Verteilung der Werkzeuge, Beförderungsmittel (Schubkarren, Handkarren, Rollwagen), Rollbahnschienen, Arbeitsmaschinen, Pumpen, Hebemaschinen u.s.w., ferner die Annahme von Arbeitern (s.d.) und Aufsehern, die etwaige Ausführung von Bauhütten, die Herstellung der Lattenprofile für die Erdarbeiten, der Schnurgerüste für die[479] Kunst- und Hochbauten, das Herrichten der Baustellen, das Ausroden etwaiger Holzbestände, Abdecken der Rasen- oder Humusdecke behufs späterer Wiederverwendung, Schaffung von Wegen und Zufahrten zu den wichtigsten Bauplätzen (Tunnelmundlöcher), von Aufzügen oder Bremsbergen zur Beförderung der Baustoffe, die Aufstellung der Arbeitsmaschinen und Motoren an den Bauplätzen, Sicherung von Gewinnungs- und Lagerplätzen, für Baustoffe und ihre Zufuhr zur Verwendungsstelle.

Von der zweckmäßigen Einleitung eines Baues hängt wesentlich der Erfolg desselben ab. Der B. ist daher die größte Sorgfalt zuzuwenden. Umfangreiche Vorarbeiten werden erforderlich bei großen Kunstbauten, wie z.B. Brücken über große Flüsse, bei denen Baggermaschinen, Pumpenanlagen, Dampfmaschinen, Einrichtungen für Luftdruckgründungen, Notbrücken, Hebemaschinen, Rüstungen, Wasserfahrzeuge u.s.w. beschafft und aufgestellt werden müssen, ehe an die eigentlichen Bauarbeiten geschritten werden kann. Ebenso erfordert die B. große Sachkenntnis und Zeitaufwand, wenn es sich um die Herstellung langer Tunnels mit maschinellem Bohrbetrieb handelt, bei denen für den Betrieb und die Instandhaltung der Bohrmaschinen, für Lüftung und Beleuchtung, für den Betrieb der Förderbahnen im Tunnel und außerhalb desselben (Steinbruchbahnen) und für Werkstättenzwecke bedeutende Kraftanlagen (Dampf, Elektrizität) erforderlich sind und ausgedehnte Hochbauten für Bureaus, Beamten- und Arbeiterwohnungen, für Werkstätten, Magazine, Krankenhäuser u.s.w. errichtet werden müssen. Das Gelände, auf dem alle diese vorübergehenden Anlagen errichtet werden, wird als Baubetriebsplatz oder Installationsplatz bezeichnet. Die zweckmäßige Anlage eines Baubetriebsplatzes bei langen Tunnels insbesondere, stellt die größten Anforderungen an die Erfahrungen und Kenntnisse der leitenden Männer. In den Denkschriften über die verschiedenen Tunnelbauten sind auch die Einrichtungen der Baubetriebsplätze beschrieben. Die B. wird zweckmäßig vom Bauherrn selbst besorgt.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 479-480.
Lizenz:
Faksimiles:
479 | 480
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika