Arbeitsmaschinen

[238] Arbeitsmaschinen nehmen die in den Kraftmaschinen erzeugte, bzw. umgeformte Energie auf und geben diese in der dem angestrebten Zweck entsprechenden Art und Weise wieder ab.

Die Konstruktion der A. entsprang dem Bedürfnis nach Steigerung der Leistung und dem Bestreben nach möglichster Entlastung des Menschen, der nun nur mehr als Lenker des Werkzeugs auftritt. Dieses Bestreben führte in erster Linie dazu, zur Bewegung der A. tierische Kräfte und erst späterhin die elementaren Naturkräfte heranzuziehen. Beim Eisenbahnbau ist man trotz des Vorhandenseins hoch entwickelter A. mit Rücksicht auf die meist kurze Bauzeit oder infolge Platzmangels und bei den hohen Kosten größerer Installationen vielfach gezwungen, noch mit primitiven Werkzeugen zu arbeiten; hingegen kommen auch hier bei größeren Brücken- oder Tunnelbauten, Flußregulierungen u.s.w., A. unter Ausnutzung hydraulischer, elektromotorischer oder Dampfkraft in Anwendung.

Die A. werden in folgende Gruppen eingeteilt:

1. Maschinen zur Bearbeitung der Metalle, des Holzes und anderer Stoffe (Werkzeugmaschinen);

2. Hebemaschinen (Winden, Aufzüge, Fördermaschinen und Krane);

3. Förder- und Lagermittel für stückige, körnige und mehlige Stoffe (Fördermittel);

4. Hebewerke für Flüssigkeiten (Pumpen);

5. Gebläse und Kompressoren (Ventilatoren, Kompressoren, Exhaustoren).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 238.
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