Baugespanne

[63] Baugespanne sind leichte Gerüste aus Rüststangen und Latten, deren Aufstellung in der Schweiz vor Inangriffnahme von Neubauten auf dem betreffenden Bauplatz polizeilich vorgeschrieben ist. Sie sollen den Nachbarn und sonstigen Interessenten Gelegenheit geben, die Abmessungen und Hauptformen des beabsichtigten Baues, insbesondere die Gesimsvorsprünge, die Gebäudehöhe, den Dachüberstand und die Dachneigung an Ort und Stelle sich klarzumachen, um gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch erheben zu können.


Literatur: [1] Zentralbl. d. Bauverw. 1912, Nr. 85. – [2] Zeitschr. d. österr. Ingenieur- und Architektenvereins 1912, S. 748.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 63.
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