Bauvergebung

[633] Bauvergebung, Uebertragung einer Bauausführung an einen oder mehrere Unternehmer in Generalentreprise oder im Einzelakkorde. Die Vergebung erfolgt entweder ohne weiteres (aus der Hand) oder nach Erhebung von wenigen Angeboten geeigneter Unternehmer (beschränkte Submission) oder auf Grund einer Ausschreibung (öffentliche Submission). Vgl. Bauausschreibung, Eisenbahnbau, Submissionswesen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 633.
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